Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2012 (Eingang: 23.04.2012); Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach AsylbLG; Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012 (im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.09.2012)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Nachdem KTA Stoll den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.04.2012 und anschließend KTA Bauschke und KTA Aden-Meyer den Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012 begründen, erfolgt eine Grundsatzdiskussion zum Thema Wertgutscheine für Asylbewerber unter besonderer Berücksichtigung des "Oldenburger Models".
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gutscheinpraxis im Landkreis Lüneburg neu zu strukturieren und dabei großzügige Maßstäbe anzulegen. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Gültigkeitsdauer der Gutscheine, die Höhe des Wechselgeldes und die Warengruppen, zu deren der Bezug der Gutschein berechtigt
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg fordert das Nds. Innenministerium auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, damit der Landkreis Lüneburg anstelle von Wertgutscheinen Bargeld an Asylbewerber/innen auszahlen kann.
Der Kreistag bittet die Kreisverwaltung, vorhandene Ermessensspielräume insbesondere nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz im Sinne des Antrages zu nutzen, um schon jetzt verstärkt Barleistungen auszuzahlen und bis zu einer Änderung der Rechtslage Gutscheine so unbürokratisch wie möglich auszugeben.
Abstimmungsergebnis: 9 : 2 bei 1 Enthaltung