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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2012 (Eingang: 23.04.2012); Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach AsylbLG; Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012 (im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.09.2012)  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2012    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2012/137 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2012 (Eingang: 23.04.2012);
Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach AsylbLG;
Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.09.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Nachdem KTA Stoll den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.04.2012 und anschließend KTA Bauschke und KTA Aden-Meyer den Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012 begründen, erfolgt eine Grundsatzdiskussion zum Thema Wertgutscheine für Asylbewerber unter besonderer Berücksichtigung des "Oldenburger Models".

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gutscheinpraxis im Landkreis Lüneburg neu zu strukturieren und dabei großzügige Maßstäbe anzulegen. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Gültigkeitsdauer der Gutscheine, die Höhe des Wechselgeldes und die Warengruppen, zu deren der Bezug der Gutschein berechtigt

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Landkreis Lüneburg fordert das Nds. Innenministerium auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, damit der Landkreis Lüneburg anstelle von Wertgutscheinen Bargeld an Asylbewerber/innen auszahlen kann.

Der Kreistag bittet die Kreisverwaltung, vorhandene Ermessensspielräume insbesondere nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz im Sinne des Antrages zu nutzen, um schon jetzt verstärkt Barleistungen auszuzahlen und bis zu einer Änderung der Rechtslage Gutscheine so unbürokratisch wie möglich auszugeben.

Abstimmungsergebnis: 9 : 2 bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 9 : 2 bei 1 Enthaltung

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