Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 13.11.2012 (Eingang: 13.11.2012); Ausschüttung von 2,15 Millionen an die Kommunen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Stilke erläutert den vorliegenden Gruppenantrag.
KOAR Wiegert macht deutlich, dass der vorliegende Antrag überplanmäßige Aufwendungen nach sich ziehe. Der Beschluss sei entsprechend zu ergänzen.
KTA Dubber bittet um Vertagung.
Vorsitzender KTA Dr. Bonin lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen:
Für die Vertagung: 4 Stimmen
Gegen die Vertagung: 9 Stimmen
Vorsitzender KTA Dr. Bonin stellt fest, dass der Gruppenantrag der weitergehende Antrag ist und lässt hierüber abstimmen.
Der Haushalt 2012 des Kreises wird zum Jahresende voraussichtlich einen Überschuss von rund 4,7 Mio. Euro ausweisen. Die Kommunen des Kreises werden an dieser positiven Entwicklung beteiligt.
1. 2,1 Mio. Euro werden den Kommunen zweckgebunden für Bildung und Erziehung im Bereich der frühkindlichen und kindlichen Bildung zur Verfügung gestellt. Und zwar für:
- Krippenplätze
- Kindergartenplätze
- und nachschulische Betreuung im Grundschulbereich
2. 50.000 Euro werden den Kommunen für Grundschulen zur Verfügung gestellt, die Ganztagsschulen sind bzw. werden. Jede offene Ganztagsschule im Grundschulbereich erhält 10.000 Euro jährlich, um ihr Nachmittagsangebot zu verbessern. Um den Schulträgern und Grundschulen Planungssicherheit zu geben, wird in den Haushalten 2013 und 2014 dieser Betrag zur Förderung der Ganztagsschulen im Grundschulbereich eingesetzt.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Verfahren zu entwickeln, um diese Gelder unbürokratisch auszuzahlen.
4. Einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder, Pos. 18 „Transferaufwendungen“, in Höhe von 2.100.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
5. Einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bei Produkt 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben, Pos. 18 „Transferaufwendungen“, in Höhe von 50.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind durch Mehrerträge bei den Erstattungen nach dem Quotalen System gedeckt (Produkt 311-700 Zahlungen Quotales System).
Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen