Auszug - Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2013 - Zuschussanträge gem. Antragsliste Sportförderung 2013
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Die vorliegenden Förderanträge werden verwaltungsseitig vorgestellt und im Ausschuss umfassend beraten.
Es besteht Einigkeit darüber, dass es sich um eine erste Befassung mit diesen Anträge handelt und insoweit Beschlüsse grundsätzlich nicht vorgesehen sind.
Im Hinblick auf die Anträge des KSL und des RuF Scharnebeck sieht der Ausschuss allerdings die Notwendigkeit – um entsprechende Klarheit bei den Antragstellern zu schaffen -, bereits in der aktuellen Sitzung zu Entscheidungen zu kommen.
Dem Antrag auf Bezuschussung von Matten kann der Ausschuss nicht entsprechen, da es sich um die Anschaffung von Sportgeräten handelt, die bisher vorhandene, aber mittlerweile verschlissene Matten ersetzen sollen. Derartige Maßnahmen sollen nach übereinstimmender Meinung des Ausschusses nicht bezuschusst werden. Dies entspricht auch nicht der bisherigen Förderpraxis.
Der RuF Scharnebeck hat nach vorliegenden Unterlagen lediglich einen Antrag auf Mitfinanzierung der Maßnahme bei der Gemeinde Scharnebeck gestellt. Weitergehende Anträge (Samtgemeinde oder KSB) wurden nicht gestellt. Beim KSB erfolgte die Antragstellung insbesondere auch deshalb nicht, weil die Einreichungsfrist verstrichen ist. Die Gemeinde Scharnebeck hat die Gewährung eines Zuschusses abgelehnt.
Der Ausschuss erwartet hier auf Grundlage seiner bisherigen Förderpraxis eine umfassende Antragstellung auch bei anderen Zuschussgebern. Eine Bezuschussung von Maßnahmen, ohne dass eine Co-Finanzierung durch die Gemeinde/Samtgemeinde erfolgt, widerspricht der bisherigen Förderpraxis des Landkreises.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt im Rahmen von Einzelabstimmungen über folgende Zuschussanträge:
1. –einstimmig- Der Antrag des Vereins Kraft-Sport Lüneburg (KSL) auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von 150 Judo-Matten wird abgelehnt.
2. –einstimmig- Der Antrag des Reit- und Fahrvereins Echem/Scharnebeck (RuF Scharnebeck) auf Bezuschussung von Maßnahmen nach Bestandssicherung eines Allwetter-Reitplatzes wird zunächst abgelehnt. Dem Verein soll Gelegenheit gegeben werden, weitergehende Anträge bei Dritten zu stellen.