Auszug - Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:
SPD/Grüne-Gruppe: | 3 Wahlvorschläge |
CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion: | 1 Wahlvorschlag |
Für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
2. Auf Vorschlag der SPD/Grüne-Gruppe und der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion werden die
folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
Vertrauensperson | Stellvertreter |
SPD/Grüne-Gruppe |
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KTA Dr. Hinrich Bonin | KTA Nicole Ziemer |
KTA Herbert Meyn | KTA Brigitte Mertz |
KTA Tanja Bauschke | KTA Petra Kruse-Runge |
CDU/Bündnis 21 RRP |
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KTA Ingrid Dziuba-Busch | KTA Inge Schmidt |
Abstimmungsergebnis: einstimmig