Auszug - Aufnahme von Kommunaldarlehen auf Grund der Haushaltssatzung 2004
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1.
Der Landrat wird vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Lüneburg
ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von 3.784.800 Euro
abzuschließen.
2.
Die Darlehensverträge sind höchstens über
eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem Kreditinstitut abzuschließen, das zum
Zeitpunkt der notwendigen Darlehensaufnahme die günstigsten Konditionen
offeriert. Das Gleiche gilt auch für evtl. notwendige Umschuldungen von
Altkrediten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich über den Abschluss der
Darlehensverträge zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme