Auszug - HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
EKR Dr. Porwol berichtet, dass sich der Kreisausschuss
mit diesem Thema in seiner heutigen Sitzung bereits befasst habe und dem
Kreistag empfehle, die Beschlussempfehlung der Verwaltung in der vorliegenden
Form anzunehmen. Er erläutert ausführlich den derzeitigen Sachstand. Seit mehr
als 3 Jahren verhandele die Verwaltung gemeinsam mit den Landkreisen Harburg
und Stade unter fachlicher Begleitung der VNO mit der Freien und Hansestadt
Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Fragen eines Verkehrsverbundes im
südlichen Umland von Hamburg. Das Verhandlungsergebnis liege nun vor und könne
aus der Vorlage entnommen werden. Des Weiteren betont EKR Dr. Porwol nochmals,
dass der Beitritt des HVV mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden sei.
Das Land Niedersachsen habe sich durch die geplante Änderung des Nieders.
Nahverkehrsgesetzes bereit erklärt, die Landkreise hierbei finanziell zu
unterstützen, dennoch könne eine langfristige Zusage seitens des Landes nicht
erfolgen. Durch die Gesetzesänderung sei geplant, einen Teil der
Regionalisierungsmittel nach einem bestimmten Schlüssel an die Landkreise als
Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV weiterzuleiten. Es handele sich nach
den derzeitigen Überlegungen um einen Anteil von 7,5 %. Darüber hinaus habe
sich das Land Niedersachsen bereit erklärt, sämtliche Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsverluste auf der Schiene zu übernehmen. Um eventuell
auftretende Tarifierungsverluste auffangen zu können, habe die Kreisverwaltung
sich mit der Stadt Lüneburg dahingehend geeinigt, dass der Landkreis Lüneburg
Zuwendungsempfänger für alle Landesmittel werde und aus diesen Mitteln auch die
Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste im Bereich der Stadt Lüneburg übernehme.
Im Gegenzug habe die Stadt Lüneburg sich bereit erklärt, dass, wenn einmal mehr
Landeszuwendungen zur Verfügung stehen als die Durchtarifierungsverluste betragen,
diese Mittel im Bereich des Landkreises Lüneburg verbleiben können. Ein
Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund sei mit vielen Vorteilen verbunden, die
seiner Meinung nach dem finanziellen Risiko gegenübergestellt werden sollten. Sollten
dennoch Probleme bezüglich der Gesellschafterbeteiligung im Nachhinein
auftreten, könne aufgrund des geforderten Kündigungsrechts ein vorzeitiger
Ausstieg aus dem Verkehrsverbund seitens des Landkreises Lüneburg betrieben
werden. EKR Dr. Porwol bittet eindringlich darum, in dieser Angelegenheit eine
Entscheidung zu treffen und der Verwaltung bis zur Sommerpause die
Ausgestaltung der weiteren vertraglichen Beziehungen zu überlassen, da der HVV
eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötige. Ferner weist er darauf hin, dass noch
weitere Gespräche mit allen Beteiligten in nächster Zeit stattfinden werden.
KTA Röding signalisiert, dass die Gruppe der
HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg zustimmen werde, da
hierdurch für die Metropolregion Hamburg ein weiterer Baustein geschaffen werden
könne. Vor diesem Hintergrund weist er darauf hin, dass bereits in
Zusammenarbeit mit der Hamburg Tourismus GmbH Überlegungen angestrebt wurden,
die Metropolcard zu unterstützen und in den Tarfiverbund mit einzubeziehen. In
Anbetracht der 7,5 %igen Bezuschussung aus Nahverkehrsmitteln halte er das
finanzielle Risiko für begrenzt. Seiner Meinung nach werde die finanzielle
Belastung für den Landkreis Lüneburg durch die in Aussicht gestellten Regionalisierungsmittel
reduziert und es bleibt zu hoffen, dass mittelfristig ein besseres Ergebnis
durch ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erzielt werden könne.
KTA Schumann-Schilling führt aus, dass sich die FDP-Fraktion
ebenfalls für die HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg
ausspreche und einem Beitritt zustimmen werde, da neben der Kunden- bzw.
Bedienungsfreundlichkeit auch wirtschaftliche Impulse erhofft werden. Ferner
erklärt sie, dass sie auf die anfallenden Kosten nicht weiter eingehen möchte,
da diese ihrer Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht errechnet werden
können. Sie fordert die Bedenkenträger zur Umkehr auf und hofft auf einen
einstimmigen Beschluss.
KTA Nahrstedt berichtet, dass auch die SPD-Fraktion der
HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg zustimmen werde, da die
Metropolregion Hamburg hierdurch gestärkt bzw. unterstützt werden könne.
Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass das Land Niedersachsen mindestens
7,5 % der Regionalisierungsmittel an den Landkreis Lüneburg weitergebe. Sollte
dies nicht der Fall sein, müsse seitens der Verwaltung in neue Verhandlungen
eingetreten werden. Des Weiteren gehe die SPD-Kreistagsfraktion davon aus, dass
durch den HVV-Beitritt die Qualität der bisherigen ÖPNV-Angebote in Stadt und
Landkreis Lüneburg erhalten bleibe und die Bundesbahn diesen Beitritt nicht zum
Anlass nehme, weitere Angebote zu streichen. Die bestehenden Bedenken konnten
seitens der Verwaltung größtenteils ausgeräumt werden, indem die geforderte
Kündigungsregelung in einer Protokollnotiz präzisiert werde und mögliche
Verlustausgleiche überschaubar bleiben.
KTA Köne stellt mit Erstaunen fest, wie breit die
Zustimmung zur HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg sei und
erläutert den Nutzen des geplanten HVV-Beitritts damit, dass hierdurch ein
attraktives Tarifsystem gehobenen Qualitätsstandards, verbesserte
Grundinformationen und eine gute Betreuung geschaffen werde könne.
KTA Dörbaum bittet um Verständnis dafür, dass diese
Angelegenheit ausgiebig diskutiert werden musste, weil seitens der Politik noch
erheblicher Klärungsbedarf bestand. Des Weiteren führt er aus, dass auch er dem
HVV-Beitritt zustimme, da hierdurch ein Verkehrsangebot geschaffen werde, das den
Bürgerinnen und Bürgern eine deutlich gesteigerte ÖPNV-Mobilität biete. Die
hierbei anfallenden Kosten sollten zwar beachtet aber bei einer zustimmenden
Entscheidung nicht ausschlaggebend sein.
KTA Weinmann stimmt einem HVV-Beitritt zu, bedauert
jedoch, dass bislang keine Regelung herbeigeführt werden konnte, die den
Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Amt Neuhaus ermögliche, an dieser vorteilhaften
HVV-Regelung teilnehmen zu können.
EKR Dr. Porwol erklärt, dass eine Beteiligung der
Gemeinde Amt Neuhaus am HVV-Verbund aufgrund geografischer Probleme nicht möglich
sei. Hinzukomme, dass in der Gemeinde Amt Neuhaus die Ludwigsluster
Verkehrsbetriebe derzeit eingesetzt seien. Es sei nicht wirtschaftlich, dieses
Verkehrsunternehmen im vollen Umfang auf den Hamburger Verkehrsverbund
umzurüsten. Es bestehe mit dem Hamburger Verkehrsverbund allerdings die
Absprache, dass Zeitfahrkarten über den HVV-Tarif in Neuhaus erworben werden
können.
- 2 -
Beschluss:
1.
Die Ausweitung des HVV auf den Landkreis
Lüneburg zum Fahrplanwechsel Dezember 2004/2005 wird beschlossen. Für das Amt
Neuhaus ist eine Sonderregelung zu finden, die wirtschaftlich ist und den
verkehrlichen Beziehungen dieser Gemeinde gerecht wird. Voraussetzung für die
Umsetzung ist die dauerhafte Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in
Aussicht gestellten Anteile aus Regionalisierungsmitteln in Höhe von mindestens
7,5 % durch ein geändertes Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz. Eine
Mitfinanzierung von verbundbedingten Kosten im Zuständigkeitsbereich des
lokalen Aufgabenträgers Stadt Lüneburg ist nur im Rahmen der oben genannten
Landesmittel an die Landkreise möglich. Weitere Voraussetzung ist, dass in dem
noch zu schließenden Vertrag eine Kündigungsklausel aufgenommen und eine
Verlustabdeckung durch den Landkreis vermieden werden muss.
2.
Die nähere Ausgestaltung und der Abschluss
der erforderlichen Verträge wird auf den Kreisausschuss übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig