Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.05.2004    
Zeit: 14:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2004/025 HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lemke, KerstinAktenzeichen:2.01
Federführend:Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

EKR Dr. Porwol berichtet, dass sich der Kreisausschuss mit diesem Thema in seiner heutigen Sitzung bereits befasst habe und dem Kreistag empfehle, die Beschlussempfehlung der Verwaltung in der vorliegenden Form anzunehmen. Er erläutert ausführlich den derzeitigen Sachstand. Seit mehr als 3 Jahren verhandele die Verwaltung gemeinsam mit den Landkreisen Harburg und Stade unter fachlicher Begleitung der VNO mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Fragen eines Verkehrsverbundes im südlichen Umland von Hamburg. Das Verhandlungsergebnis liege nun vor und könne aus der Vorlage entnommen werden. Des Weiteren betont EKR Dr. Porwol nochmals, dass der Beitritt des HVV mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden sei. Das Land Niedersachsen habe sich durch die geplante Änderung des Nieders. Nahverkehrsgesetzes bereit erklärt, die Landkreise hierbei finanziell zu unterstützen, dennoch könne eine langfristige Zusage seitens des Landes nicht erfolgen. Durch die Gesetzesänderung sei geplant, einen Teil der Regionalisierungsmittel nach einem bestimmten Schlüssel an die Landkreise als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV weiterzuleiten. Es handele sich nach den derzeitigen Überlegungen um einen Anteil von 7,5 %. Darüber hinaus habe sich das Land Niedersachsen bereit erklärt, sämtliche Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste auf der Schiene zu übernehmen. Um eventuell auftretende Tarifierungsverluste auffangen zu können, habe die Kreisverwaltung sich mit der Stadt Lüneburg dahingehend geeinigt, dass der Landkreis Lüneburg Zuwendungsempfänger für alle Landesmittel werde und aus diesen Mitteln auch die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste im Bereich der Stadt Lüneburg übernehme. Im Gegenzug habe die Stadt Lüneburg sich bereit erklärt, dass, wenn einmal mehr Landeszuwendungen zur Verfügung stehen als die Durchtarifierungsverluste betragen, diese Mittel im Bereich des Landkreises Lüneburg verbleiben können. Ein Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund sei mit vielen Vorteilen verbunden, die seiner Meinung nach dem finanziellen Risiko gegenübergestellt werden sollten. Sollten dennoch Probleme bezüglich der Gesellschafterbeteiligung im Nachhinein auftreten, könne aufgrund des geforderten Kündigungsrechts ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Verkehrsverbund seitens des Landkreises Lüneburg betrieben werden. EKR Dr. Porwol bittet eindringlich darum, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen und der Verwaltung bis zur Sommerpause die Ausgestaltung der weiteren vertraglichen Beziehungen zu überlassen, da der HVV eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötige. Ferner weist er darauf hin, dass noch weitere Gespräche mit allen Beteiligten in nächster Zeit stattfinden werden.

 

KTA Röding signalisiert, dass die Gruppe der HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg zustimmen werde, da hierdurch für die Metropolregion Hamburg ein weiterer Baustein geschaffen werden könne. Vor diesem Hintergrund weist er darauf hin, dass bereits in Zusammenarbeit mit der Hamburg Tourismus GmbH Überlegungen angestrebt wurden, die Metropolcard zu unterstützen und in den Tarfiverbund mit einzubeziehen. In Anbetracht der 7,5 %igen Bezuschussung aus Nahverkehrsmitteln halte er das finanzielle Risiko für begrenzt. Seiner Meinung nach werde die finanzielle Belastung für den Landkreis Lüneburg durch die in Aussicht gestellten Regionalisierungsmittel reduziert und es bleibt zu hoffen, dass mittelfristig ein besseres Ergebnis durch ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erzielt werden könne.

 

KTA Schumann-Schilling führt aus, dass sich die FDP-Fraktion ebenfalls für die HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg ausspreche und einem Beitritt zustimmen werde, da neben der Kunden- bzw. Bedienungsfreundlichkeit auch wirtschaftliche Impulse erhofft werden. Ferner erklärt sie, dass sie auf die anfallenden Kosten nicht weiter eingehen möchte, da diese ihrer Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht errechnet werden können. Sie fordert die Bedenkenträger zur Umkehr auf und hofft auf einen einstimmigen Beschluss.

 

KTA Nahrstedt berichtet, dass auch die SPD-Fraktion der HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg zustimmen werde, da die Metropolregion Hamburg hierdurch gestärkt bzw. unterstützt werden könne. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass das Land Niedersachsen mindestens 7,5 % der Regionalisierungsmittel an den Landkreis Lüneburg weitergebe. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse seitens der Verwaltung in neue Verhandlungen eingetreten werden. Des Weiteren gehe die SPD-Kreistagsfraktion davon aus, dass durch den HVV-Beitritt die Qualität der bisherigen ÖPNV-Angebote in Stadt und Landkreis Lüneburg erhalten bleibe und die Bundesbahn diesen Beitritt nicht zum Anlass nehme, weitere Angebote zu streichen. Die bestehenden Bedenken konnten seitens der Verwaltung größtenteils ausgeräumt werden, indem die geforderte Kündigungsregelung in einer Protokollnotiz präzisiert werde und mögliche Verlustausgleiche überschaubar bleiben.

 

KTA Köne stellt mit Erstaunen fest, wie breit die Zustimmung zur HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg sei und erläutert den Nutzen des geplanten HVV-Beitritts damit, dass hierdurch ein attraktives Tarifsystem gehobenen Qualitätsstandards, verbesserte Grundinformationen und eine gute Betreuung geschaffen werde könne.

 

KTA Dörbaum bittet um Verständnis dafür, dass diese Angelegenheit ausgiebig diskutiert werden musste, weil seitens der Politik noch erheblicher Klärungsbedarf bestand. Des Weiteren führt er aus, dass auch er dem HVV-Beitritt zustimme, da hierdurch ein Verkehrsangebot geschaffen werde, das den Bürgerinnen und Bürgern eine deutlich gesteigerte ÖPNV-Mobilität biete. Die hierbei anfallenden Kosten sollten zwar beachtet aber bei einer zustimmenden Entscheidung nicht ausschlaggebend sein.

 

KTA Weinmann stimmt einem HVV-Beitritt zu, bedauert jedoch, dass bislang keine Regelung herbeigeführt werden konnte, die den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Amt Neuhaus ermögliche, an dieser vorteilhaften HVV-Regelung teilnehmen zu können.

 

EKR Dr. Porwol erklärt, dass eine Beteiligung der Gemeinde Amt Neuhaus am HVV-Verbund aufgrund geografischer Probleme nicht möglich sei. Hinzukomme, dass in der Gemeinde Amt Neuhaus die Ludwigsluster Verkehrsbetriebe derzeit eingesetzt seien. Es sei nicht wirtschaftlich, dieses Verkehrsunternehmen im vollen Umfang auf den Hamburger Verkehrsverbund umzurüsten. Es bestehe mit dem Hamburger Verkehrsverbund allerdings die Absprache, dass Zeitfahrkarten über den HVV-Tarif in Neuhaus erworben werden können.

 

- 2 -

Beschluss:

Beschluss:

1.        Die Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg zum Fahrplanwechsel Dezember 2004/2005 wird beschlossen. Für das Amt Neuhaus ist eine Sonderregelung zu finden, die wirtschaftlich ist und den verkehrlichen Beziehungen dieser Gemeinde gerecht wird. Voraussetzung für die Umsetzung ist die dauerhafte Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Anteile aus Regionalisierungsmitteln in Höhe von mindestens 7,5 % durch ein geändertes Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz. Eine Mitfinanzierung von verbundbedingten Kosten im Zuständigkeitsbereich des lokalen Aufgabenträgers Stadt Lüneburg ist nur im Rahmen der oben genannten Landesmittel an die Landkreise möglich. Weitere Voraussetzung ist, dass in dem noch zu schließenden Vertrag eine Kündigungsklausel aufgenommen und eine Verlustabdeckung durch den Landkreis vermieden werden muss.

2.        Die nähere Ausgestaltung und der Abschluss der erforderlichen Verträge wird auf den Kreisausschuss übertragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung