Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 29.01.2013 (Eingang: 29.01.2013); Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 11.02.2013 (Eingang: 12.02.2013); Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die geplante Elbquerung bei Darchau -Neu Darchau Antrag CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 12.02.2013 (Eingang: 13.02.2013); Umsetzung der Ergebnisse der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau - Neu Darchau (im Stand der 3. Aktualisierung vom 21.02.2013)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Vors. Fricke erläutert zunächst die Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses. Dieser habe empfohlen, über alle Anträge in einer festgelegten Reihenfolge abzustimmen. Zunächst solle über den Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 11.02.2013, dann über den Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 12.02.2013 und zuletzt über den als Tischvorlage vorgelegten Änderungsantrag der Gruppe SPD/Grüne vom 01.03.2013 abgestimmt werden. Der Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 29.01.2013 wurde zurückgezogen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 21.02.2013 sei ebenfalls zurückgezogen worden. Nur der Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne wurde mehrheitlich zur Annahme empfohlen.
KTA Plaschka erläutert den Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 12.02.2013. Die Bürgerbefragung sei mit einem überwältigenden Votum eindeutig und ihre Gruppe wolle dieses Votum respektieren. Das Ergebnis dieser Bürgerbefragung habe viele Menschen sehr überrascht. Man habe vorher befürchtet, dass sich aus mangelndem Interesse nicht genügend Bürger an der Befragung beteiligen werden, doch Im Gegenteil. Die Menschen wollen eine Brücke und die Mehrheit wolle sie „ohne wenn und aber“. Es müsse nun zügig gehandelt werden und daher bitte sie um Zustimmung sowohl zu dem CDU/Bündnis 21 RRP-Antrag als auch zu ihrem Antrag. Diese Anträge seien inhaltlich sinnvoll. Den erst am vergangenen Freitag gestellten Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne halte sie für unehrlich. Dort werde einfach so getan, als wenn die Grüne-Fraktion für die Brücke sei, was sie jedoch nie war. Ihre Gruppe hingegen sei für den zügigen Bau einer Brücke.
KTA Kastens stellt den Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP vom 12.02.2013 vor und verliest ihn im Wortlaut. Dieser ziele inhaltlich konkret auf die Umsetzung des Projektes ab. Er sei über den Aufbau des heutigen Tagesordnungspunktes irritiert und der Ansicht, dass die Beschlüsse und Verabredungen aus dem Straßenbauausschuss zu respektieren seien. Die große Mehrheit der Bürger habe bei der Befragung mit „Ja“ gestimmt, und das ohne Finanzierungseinschränkungen. Die Bürgerbefragung sei von der Gruppe SPD und Grüne initiiert worden. Nun müsse man das Ergebnis akzeptieren und die Probleme nicht weiter verschieben. Der Bürger erwarte das klare Signal, dass die Kreistagsabgeordneten verantwortungsvoll mit dem Ergebnis umgehen.
In einem Antrag lediglich das Ergebnis der Bürgerbefragung anzuerkennen und ein Ingenieurbüro zu beauftragen, schrittweise Module zu entwickeln, sei seiner Fraktion zu wenig. Dies sei „ein Schritt vor und drei Schritte zurück“. Die Betriebsleitung des SBU wurde bereits grundsätzlich für die Planung der Brücke ermächtigt. Daher sei dies kein Antrag, sondern höchstens eine Feststellung. Seine Fraktion verlange, dass man mit Vertretern das Landes, des Bundes und der Fachministerien in Kontakt trete, um offene Finanzierungsfragen zu klären. Auch mögliche technische Veränderungen am Bauwerk oder in der Zufahrt der Brücke müssen parallel angestoßen werden, wenn sie zur Reduzierung der Kosten beitragen können. In der Verwaltung müsse die Brücke mehr Priorität gewinnen. Daher fordere die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion den Landrat auf, das Thema Brücke zur „Chefsache“ zu machen und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Die Unterstützung und Mithilfe seiner Fraktion sage er zu und bitte um Zustimmung zum Antrag.
KTA Kamp erläutert, dass seine Gruppe die Bürgerbefragung auf den Weg gebracht habe, weil sie die Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Angelegenheiten im Landkreis beteiligen wolle und für eine stärkere Transparenz sei. Die Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP habe bis zum Schluss versucht, diese Befragung zu verhindern. Er sei verwundert, dass sie sich nun als „Anwalt der Befragung“ darstelle. Weiterhin führt er aus, dass der Änderungsantrag vor allem darauf abziele, die mittlerweile vier Beschlussvorschläge zu strukturieren und in das „Anträgechaos“ wieder System zu bringen. Es haben zwischenzeitlich Gespräche in Hannover stattgefunden, die in die bisherigen Anträge nicht einfließen konnten. Der Kreistag müsse erklären, dass er das Ergebnis der Bürgerbefragung anerkenne.
Der Änderungsantrag der Gruppe sei der weitest gehende Antrag, weil er gewährleiste, dass mit dem Beschluss die Planungen direkt beginnen können. Bei den bisherigen Beschlüssen sei dies nicht der Fall, denn dort würde erst das Raumordnungsverfahren abgewartet werden und dies könne mindestens noch ein Vierteljahr oder länger dauern. Wenn man in der Brückenplanung weiter voranschreiten möchte, müsse man dem Änderungsantrag zustimmen.
KTA Perschel stellt klar, warum die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion zwei Anträge gestellt habe. Im Straßenbauausschuss habe seine Fraktion den ersten Antrag gestellt. In diesem wurde der Landrat gebeten, den SBU zu ermächtigen, so zügig wie möglich die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau vorzunehmen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wäre im Zuge der Realisierung der Elbbrücke der nächste Schritt im Ablauf. Der zweite Antrag war ebenfalls sorgfältig geplant und beziehe sich auf die Bürgerbefragung. Der Eindruck von Chaos, der hier von KTA Kamp vermittelt worden sei, stimme so nicht.
Seine Fraktion habe nach der Landtagswahl auf ein Signal der Gruppe SPD und Grüne gewartet und wurde enttäuscht. Er gebe KTA Kamp Recht, dass seine Fraktion von dieser Befragung nicht begeistert war und sich lange gewehrt habe. Aber wenn man eine Befragung durchführe, müsse man sie entsprechend auswerten und ein Fazit ziehen. Es gebe ein klares Pro für die Brücke und der Wille des Bürgers müsse ernst genommen werden. Eine Kostenbremse sei von der Mehrheit der Bürger nicht gewollt.
LR Nahrstedt und der Kreistag seien gemeinsam verpflichtet, alles daran zu setzen, um Mittel für die Brücke zu akquirieren. Alle Beteiligten müssen nach Lösungswegen suchen. Er sage die Unterstützung seiner Fraktion zu.
KTA Kruse-Runge erinnert, dass man im Betriebs- und Straßenbauausschuss gemeinsam verabredet habe, dass aufgrund wesentlicher noch fehlender Grundlagen und Daten das Thema Brücke nicht vor dem Kreistag im April behandelt werde. Sie vermute, dass im Nachgang einigen CDU-Fraktionsmitgliedern nun der gefasste Beschluss des Fachausschusses nicht gepasst habe. Die Äußerung von KTA Plaschka, die Grüne-Fraktion sei nun Brückenbefürworter, empfinde sie als Dreistigkeit. Sie halte nach wie vor daran fest, dass die Brücke ein Fehler sei. Dennoch nehme ihre Fraktion das Ergebnis der Bürgerbefragung ernst und respektiere es. Zu der Aussage KTA Kastens, dass das von der Gruppe Rot/Grün vorgeschlagene Verfahren „ein Schritt vor, drei Schritte zurück“ wäre, meint KTA Kruse-Runge, dass es wichtig sei, das Verfahren entsprechend den fachlichen Anforderungen durchzuführen. Man benötige immer eine aktualisierte Kostenaufstellung und wenn der Kostenrahmen gesprengt werden sollte, müsse man dies ernst nehmen und damit weiterarbeiten.
KTA Glodzei stellt nicht in Frage, dass sich die Mehrheit der Bürger für den Bau einer Brücke ausgesprochen habe. Etwa die Hälfte habe sich dafür ausgesprochen, dass dies entsprechend sorgfältig geplant werde. Man könne nicht unendlich viel Geld ausgeben, denn der Landkreis müsse handlungsfähig bleiben. Der Entschuldungsvertrag wurde unterzeichnet. Man könne keine 100 Millionen Euro für eine Brücke ausgeben, nur weil 49,5 % der Bürgerinnen und Bürger zugestimmt haben, sondern müsse die Kosten im Auge behalten. Ihn interessiere, wo denn die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion die finanzielle Leistungsgrenze des Landkreises sehe. Wenn man diese Grenze gemeinsam festlege wolle, seien verlässliche Zahlen entscheidend. Diese erhalte man aus dem Planfeststellungsverfahren und man sollte beim Bau dieser Brücke die Kosten vorher kalkulieren. Im Projektmanagement schaue man sich vorher die Risiken an und überlege sich Maßnahmen, wie man diesen Risiken begegnen wolle. Denn auch für die Sorgfalt bei der Planung liege ein Votum vor.
KTA Dr. Bonin bedankt sich für KTA Kastens Wortbeitrag, weil deutlich wurde, dass der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion die Kostenfrage doch am Herzen liege. LR Nahrstedt habe sich um EU-Mittel und generell um Mittel bemüht. Die Behauptung, das Thema Brücke sei nicht „Chefsache“ sei nach seinem Empfinden ein Affront gegen den Ersten Kreisrat. Ohne ihn wäre man schon längst am Ende. Er richtet daher im Namen der SPD-Fraktion seinen Dank an LR Nahrstedt und EKR Krumböhmer für die zielführende Arbeit.
KTA Heuer kritisiert, dass immer, wenn die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion einen Antrag stellt, ein Änderungsantrag eingereicht werde, nur damit kein Antrag seiner Fraktion durch den Kreistag kommt.
Die Kritik KTA Kamps könne er nicht nachvollziehen. Die Anträge der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion unterscheiden sich inhaltlich nicht von dem Änderungsantrag. Natürlich könne seine Fraktion nicht ins Unermessliche planen, aber für sie seien die veranschlagten 45 Millionen nicht die Grenze. Man müsse die Kosten genau kennen, um zu entscheiden, ob man sich das noch leisten könne.
KTA Führinger findet, es gebe nicht viel zu diskutieren, denn es liege ein eindeutiges Wählervotum vor. Heute könne die Gruppe SPD und Grüne beweisen, dass sie den Bürgerwillen wertschätzt, auch wenn er nicht ihren Vorstellungen entspreche, indem sie dem Antrag der CDU zustimme. Sie sollte
nicht durch einen sehr durchsichtigen Änderungsantrag versuchen, dass ihr nicht passende Befragungsergebnis hinauszuzögern. Es haben bei der Befragung auch die nicht direkt Betroffenen Solidarität bewiesen und dafür bedanke er sich. Er appelliere an die Mehrheitsgruppe und den Landrat, ernsthaft nach Lösungen zu suchen und nicht nach Gründen, um die vom Bürger gewünschte Lösung zu verhindern. Er bittet um Zustimmung zum CDU/Bündnis 21 RRP-Antrag.
KTA Schulz-Hendel ist entsetzt über einige Aussagen zur Bürgerbefragung. Die CDU habe gegen die Bürgerbefragung puren Aktionismus betrieben. Sie habe immer wieder erklärt, die Bürgerinnen und Bürger seien sachlich nicht in der Lage, sich an einer solchen Abstimmung zu beteiligen. Nun benutze die Fraktion die Bürgerbefragung als Instrument, um weitere „Kamikaze-Aktionen“ fortzusetzen. Dies sei unehrlich und kein geordnetes Verfahren. Der Änderungsantrag sei ein geordneter Antrag und sehe ein ebensolches Verfahren vor. Er bitte um Zustimmung.
KTA Gründel ist überrascht, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion nicht zu dem gemeinsam erzielten Ergebnis im Betriebs- und Straßenbauausschuss stehe. Im Änderungsantrag der Gruppe werden konkretere Schritte formuliert. Er verstehe nicht, warum man den im Fachausschuss erarbeiteten, vernünftigen Konsens nun verlasse. Das sei nicht zielführend.
Leugnen lässt es sich nicht, dass es eine Tendenz für die Brücke gibt, so KTA Gödecke. Man müsse sich parteiübergreifend überlegen, wie man die Umsetzung schaffe und dabei gehe es um die Planung. Es interessiere den Bürger nicht, welches Verfahren zuerst angestoßen werde, sondern dass endlich angefangen werde. Ein Freund dieser Befragung sei seine Gruppe nicht gewesen. Für ihn sei eine Bürgerbefragung nur ein Teil der Meinungsbildung und mehr nicht.
Auch KTA Schellmann steht dazu, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen kein Freund der Bürgerbefragung war. Es sei nicht richtig, wenn die Gruppe SPD und Grüne den Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP Fraktion und den Antrag ihrer Gruppe als den unwichtigeren Antrag darstelle. Es sei eine Bürgerbefragung durchgeführt worden und der Kreistag wollte, dass die Menschen partizipieren. Vor allen Dingen wollte dies die Gruppe SPD und Grüne. Die Diskussion um die Mehrheitsverhältnisse habe ihre Gruppe befürchtet. Die dritte Antwortmöglichkeit habe Unsicherheit hervorgebracht. Der CDU sollte kein Vorwurf gemacht werden, mit der Kostenschätzung Chaos verursacht zu haben, denn sie wollte eine Kostenschätzung sogar noch vor der Bürgerbefragung. Insofern könne sie die Schuldzuweisung nicht nachvollziehen.
KTA Kamp stellt ausführlich dar, weshalb der Änderungsantrag eingebracht wurde. Man sei nun im Raumordnungsverfahren und nach den anderen Anträgen müsste das Raumordnungsverfahren erst abgeschlossen werden und dann könnte das Planfeststellungsverfahren erst beginnen. Nach dem Mehrheitsgruppenantrag werde das Raumordnungsprogramm abgeschlossen, aber parallel werde mit ersten Schritten des Planfeststellungsverfahrens angefangen. Die notwendigen Untersuchungen können nun bereits erfolgen. Von daher sei der Änderungsantrag konkreter. Auch ihn würde interessieren, wo die CDU die finanzielle Leistungsgrenze ansetze. Man wisse bereits, dass das Land die Kosten auf 45 Millionen Euro deckele und alle darüber hinausgehende Kosten zu 100 % vom Landkreis getragen werden müssen. Man müsse sich daher genauestens überlegen, was man sich leisten könne.
EKR Krumböhmer erläutert das weitere geplante Vorgehen. In einem normalen Planungsverfahren würde man einem Ingenieurbüro den Auftrag erteilen. Das könnte man theoretisch über den gesamten Leistungsumfang, also einschließlich der Bauphase, machen. Dies wäre jedoch ungewöhnlich, und der nächste Schritt sei daher zunächst die Grundlagenermittlung und die Vorplanung. Die Vorplanung schließt mit einer Kostenschätzung ab. Wenn man diese hätte, hätte man nur eine Kostenschätzung mit einer gewissen Schwankungsbreite. Selbst die würde immer noch Unsicherheiten ausweisen. Ein solcher Planungsschritt koste mehrere 100.000 Euro. Vor diesem finanziellen Hintergrund habe man sich mehrheitlich die Frage gestellt, ob man den Auftrag tatsächlich schon erteilen sollte.
Die Diskussion beim Landesstraßenbauamt habe ergeben, dass das noch nicht erforderlich sei. Es kam der Vorschlag von dem Präsidenten sowie dem Geschäftsführer des Planungsbüros, dies schrittweise anzugehen. Für den Bau dieser Brücke werde ein Bodengutachten benötigt. Dies entscheide bei einer Brücke über die Tragfähigkeit und über die Machbarkeit einer Trasse. Die Kosten könnten davon erheblich abhängen, deswegen wurde beschlossen, zunächst die Schritte zu beauftragen, die erhebliche Kostenrisiken beinhalten. Bei Vorlage der Ergebnisse werde darüber entschieden, ob die nächsten Planungsschritte beauftragt werden. Dies finde er vernünftig. Bevor man den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens überhaupt stellen könne, müsse man alle Unterlagen haben, einschließlich der kompletten Genehmigungsplanung sowie der Entwurfsplanung.
Vors. Fricke lässt über die Anträge abstimmen. Der Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängige vom 11.02.2013 wird mehrheitlich abgelehnt. Auch der Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 12.02.2013 wird mehrheitlich abgelehnt. Letztlich wird über den Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne vom 01.03.2013 abgestimmt. Vors. Fricke lässt die Stimmen durch die Verwaltung zweimal auszählen. Bei 25 Ja-Stimmen und 15 Gegenstimmen und Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich angenommen. Das Abstimmungsergebnis wird bekannt gegeben.
LR Nahrstedt weist im Anschluss an die Diskussion den Vorwurf zurück, er habe sich nicht genügend für die Brücke eingesetzt. Es sei ihm und der Verwaltung gelungen, einen Sachstand zu erreichen, an dem andere längst gescheitert waren. Durch die Mitnahme der Bürger in der gesamten Region sei es gelungen, auch die Gemeinde Darchau, die Samtgemeinde sowie den Landkreis zu beteiligen. Wer das verkenne, verkenne auch, wie wichtig das Projekt Brücke sei.
Der Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.
-EKR-
Beschluss:
Der Kreistag Lüneburg erkennt im Ergebnis der Bürgerbefragung vom 20. Januar 2013 den Auftrag der Bürgerinnen und Bürger zu Planung und Bau einer Brücke bei Neu-Darchau. Deshalb wird der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung beauftragt, das Ingenieurbüro WKC aus Hamburg mit weiteren Planungsschritten zu betrauen, die in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine gemeinsame vertiefende Kostenbetrachtung für Planung und Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und Enthaltungen
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