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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Berufsbildende Schulen am Schwalbenberg; Neuabschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS)  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.04.2013    
Zeit: 15:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gymnasium Bleckede
Ort: Nindorfer Moorweg 2, 21354 Bleckede
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2013/063 Berufsbildende Schulen am Schwalbenberg; Neuabschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 2330 - 10.6
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Seitens der Verwaltung erläutert KOAR Beyer noch einmal kurz den vertraglichen Hintergrund der langjährigen Nutzung von Werkstatträumen der Georg-Sonnin-Schule am Schwalbenberg in Lüneburg durch den Deutschen Verband für Schweißtechnik e.V. (DVS). Die Georg-Sonnin-Schule hat gemäß Stellungnahme ihres Schulleiters, Herrn Groth, ein erhebliches Interesse daran, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem DVS fortzusetzen und die bestehenden Synergieeffekte für die Schule auch weiterhin zu nutzen.

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen unterstützt den Vorschlag der Verwaltung und fasst den einstimmigen Beschluss, die Vertragsverhandlungen mit dem dargelegten Ziel fortzuführen.

 

Beschluss:

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS) einen neuen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten im Werkstattgebäude 14 der Georg-Sonnin-Schule am Schwalbenberg in Lüneburg zur Nutzung als Schweißtechnische Kursstätte abzuschließen. Die Nutzung soll mietfrei gegen anteilige Erstattung der laufenden Betriebskosten und Übernahme der im Innenbereich anfallenden Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vereinbart werden. Die bislang geleisteten Investitionszuschüsse sind mit der langjährigen mietfreien Überlassung zu verrechnen. Der Georg-Sonnin-Schule ist ein unentgeltliches Mitnutzungsrecht einräumen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

 

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