Auszug - Schulbegleiter im Rahmen der Inklusion
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt stellt dar, dass im Rahmen der Inklusion an Schulen einige Kinder von einem Schulbegleiter betreut werden. Viele niedersächsische Schulen nehmen betroffene Kinder nur unter der Prämisse eines Schulbegleiters auf. Zum Teil seien im Unterricht zusätzlich zur Lehrkraft mehrere Schulbegleiter pro Klasse anwesend. Für die Kosten der Schulbegleiter müsse das jeweils zuständige Jugendamt aufkommen. Das Land müsse sich stärker an den Kosten beteiligen. Möglicherweise müssen auch mehr Lehrkräfte in die Klassen gegeben werden.
KTA Kamp erklärt, dass der Einsatz von Schulbegleitern sehr wichtig sei und nicht mit der Aufgabe von Lehrkräften gleichgesetzt werden könne. Die betroffenen Schüler benötigen auch in den Pausen eine Betreuung.