Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
|
Wortprotokoll |
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.00 Uhr. Es wird die
Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Der Vorsitzende verpflichtet gemäß 7 AGKJHG und unter Hinweis
auf § 23 NLO Herrn Schäfer als Vertreter von Frau Timm-Willenberg auf die ihm
gemäß §§ 20 bis 22 NLO obliegende Pflicht.
Eine schriftliche Ausfertigung der §§ 20 bis 22 NLO wird Herrn
Schäfer ausgehändigt.