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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.06.2004    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 14.00 Uhr. Es wird die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

 

Der Vorsitzende verpflichtet gemäß 7 AGKJHG und unter Hinweis auf § 23 NLO Herrn Schäfer als Vertreter von Frau Timm-Willenberg auf die ihm gemäß §§ 20 bis 22 NLO obliegende Pflicht.

 

Eine schriftliche Ausfertigung der §§ 20 bis 22 NLO wird Herrn Schäfer ausgehändigt.

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