Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung
|
Wortprotokoll |
Eine Bürgerin fragte, ob eine nach den Kriterien für die Festlegung von Vorranggebieten grundsätzlich geeignete Fläche die Mindestgröße von 30 ha erreicht. Die Verwaltung verneinte dies. Sie bat darüber hinaus um Auskunft, ob im für die 2. Offenlegung zu überarbeitenden Umweltbericht bzw. in der Begründung auf die im Bereich Köstorf beobachteten Vorkommen gefährdeter Vogelarten hingewiesen werde. Die Verwaltung bejahte dies.