Auszug - Anfrage von KTA Dr. Kämpny (Gruppe FDP/Die Unabhängigen) vom 24.04.14 (Eingang: 24.04.14); Förderung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage von KTA Dr. Kämpny.
- Inwieweit werden mit genannten Programm Maßnahmen und Projekte des ÖPNV im Landkreis Lüneburg gefördert?
Antwort:
Laut Pressemitteilung des Landes Niedersachsen vom 20.02.2014 werden im Jahr 2014 für den Ausbau und Erhalt von Straßen sowie den ÖPNV 35,4 Mio. Euro Fördermittel für 132 Projekte bewilligt.
Aus der Veröffentlichung sei ersichtlich, dass der Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger des ÖPNV keine Fördermaßnahmen beantragt habe. Die hier angesprochene Förderung fließe in die ÖPNV-Infrastruktur, die in der Regel den Gemeinden gehöre, z.B. Haltestellen oder Bahnsteige. Anträge werden daher eher von der gemeindlichen Ebene gestellt. Für das Förderjahr 2014 hat die Hansestadt Lüneburg 88.995,00 Euro eingeworben, um fünf Haltestellen umzubauen.
Die Höhe der Fördermittel, die in den Landkreis fließe, schwanke Jahr für Jahr. Bekanntlich wurde das Bahnhofsumfeld in Lüneburg umgestaltet. Neben dem neuen ZOB entstand ein weiteres Fahrradparkhaus. Hieran hat sich auch der Landkreis Lüneburg finanziell beteiligt. Landesmittel seien in Höhe von 3,2 Mio. Euro geflossen. Projekte dieser Größenordnung stehen nur in längeren Zeiträumen an. Der Eigenbetrieb Straßenbau- und Unterhaltung nehme immer wieder Fördermittel für seine Zwecke in Anspruch. Er greife aber nicht auf diesen Fördertopf zu, sondern auf Mittel für den kommunalen Straßenbau.
- Stellt die Landesregierung aus Sicht der Kreisverwaltung in ausreichendem Umfang Finanzmittel für den ÖPNV im Landkreis Lüneburg zur Verfügung?
Antwort:
Der Landkreis Lüneburg ist Aufgabenträger für den ÖPNV. Damit trage er zunächst auch die Kostenverantwortung. Die Finanzaufwendungen des Landkreis Lüneburg für den ÖPNV beziehen sich weit überwiegend nicht auf die Maßnahmen, die in der Pressemitteilung des Landes Niedersachsen angesprochen worden seien. Sei dort die ÖPNV-Infrastruktur betroffen, wendet der Landkreis Lüneburg seine Mittel hauptsächlich für laufende Kosten auf.
Der Landkreis Lüneburg zahle beispielsweise für die Herabsetzung der Tarife, sogenannte Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste, jährlich ca. 4 Mio. Euro. Für den Schülerverkehr entstehen ca. 3,7 Mio. Euro pro Jahr und der neue Verkehrsvertrag mit KVG und VOG habe zusätzliche Belastungen von 310.000 Euro mit sich gebracht.
Dem stehen Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz i.H.v. ca. 1 Mio. Euro gegenüber. Mit der geplanten Novelle des GVFG soll es zu einer Umschichtung der verfügbaren Mittel von 40:60 zugunsten des ÖPNV kommen. Dies soll nur schlaglichtartig die Finanzströme beleuchten. Eine genaue Auflistung würde deutlich komplexer ausfallen.
Die Finanzausstattung in dem angesprochenen Förderprogramm war ausreichend, weil alle gestellten Anträge bedient werden konnten. Bezogen auf die übrigen ÖPNV-Ausgaben sei die Frage nicht eindeutig zu beantworten, weil der Landkreis Lüneburg immer einen Teil seiner Aufgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben werde. Vom Land erhalte er nicht zweckgebundene Schlüsselzuweisungen, die unter anderem den ÖPNV mitfinanzieren.
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