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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 02.05.14 (Eingang 02.05.14); Zustand der Kreisstraßen  

Kreistag
TOP: Ö 18.5
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 02.06.2014    
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/138 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 02.05.14 (Eingang 02.05.14);
Zustand der Kreisstraßen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bechtloff, Janna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen. Sie laute wie folgt:

 

  1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung den Sanierungs- und Investitionsbedarf an den Land- und Kreisstraßen im Landkreis Lüneburg?
  2. Welche Kreisstraßen bzw. welche Streckenabschnitte im Landkreisgebiet sind als besonders sanierungsbedürftig anzusehen?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit für die Kreisstraßen liege beim kreiseigenen Betrieb Straßenbau und

Unterhaltung. Für den Eigenbetrieb sei ein Betriebs- und Straßenbauausschuss gebildet worden. In diesem Ausschuss sitzen Vertreter aller Fraktionen und Gruppen. Die laufenden Geschäfte des Betriebes führe die Betriebsleitung. Der Betriebs- und Straßenbauausschuss befasse sich regelmäßig mit dem Zustand der Kreisstraßen. Er verweise auf die Sitzung des Ausschusses vom 14.02.2014 und die öffentlichen Sitzungsvorlagen zum Mehrjahresprogramm sowie die Prioritätenliste.

 

Dies vorangestellt beantwortet LR Nahrstedt die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Ausbauzustand der Kreisstraßen könne nach dem Schulnotensystem mit „ausreichend“ bewertet werden. Ein Sanierungsstau im Sinne von Sofortmaßnahmen bestehe nicht.

 

Die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen seien konkret im Mehrjahresprogramm (MJP) 2015 bis 2019 zur Bewilligung von Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG, für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau sowie der Prioritätenliste (ohne Fördermittel) aufgeführt.

 

Mit dem Mehrjahresprogramm habe sich der Betriebs- und Straßenbauausschuss am 04.02.2014 befasst. Das Programm sei Anlage der öffentlichen Sitzungsvorlage 2014/012 und somit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einsehbar.

 

Danach ergebe sich ohne Elbbrücke ein Investitionsvolumen von ca. 11,7 Mio. Euro,

durchschnittlich 2,34 Mio. Euro jährlich.

 

In den vergangenen Jahren wurden lediglich rd. 1,7 Mio. Euro p.a. investiert.

Der Werteverzehr dieses Teils des Infrastrukturvermögens (Kreisstraßen, Radwege,

Brücken u.a.) betrug in den letzten fünf Geschäftsjahren insgesamt rd. 17.5 Mio. Euro.

Weil in dem gleichen Zeitraum jedoch lediglich rd. 8,5 Mio. Euro reinvestiert wurden, beträgt der Werteverzehr folglich 9,0 Mio. Euro.

 

Um dem Substanzverlust künftig entgegenzuwirken, wäre es erforderlich, dass die jährlichen Reinvestitionen deutlich höher ausfallen, nämlich rein rechnerisch um durchschnittlich

1,8 Mio. Euro.

 

Neben den erforderlichen Investitionen für den Substanzerhalt des Infrastrukturvermögens müssen mittelfristig zusätzliche Finanzmittel für die Unterhaltung und Reparaturen zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Zuweisungen des Landkreises waren dafür nicht auskömmlich.

 

Der Kreistag hatte dem entsprechend in einem ersten Schritt am 20.12.2011 die Bildung einer zweckgebundenen Rückstellung durch den Landkreis in Höhe von 979.000,- Euro für zusätzliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den Jahren 2012 bis 2014 beschlossen.

 

In einem zweiten Schritt hatte der Kreistag am 17.12.2012 die Erhöhung der regulären

Zuweisung an den SBU um 206.000,- Euro für 2013 beschlossen.

 

In einem dritten Schritt hatte der Kreistag am 23.09.2013 im Rahmen des Gewinnverwendungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2012 eine zusätzliche Zuweisung in Höhe von 140.088,70 Euro an den SBU für weitere dringliche Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen beschlossen.

 

Zu Frage 2:

LR Nahrstedt verweist dazu auf das Mehrjahresprogramm Vorlage Nr. 2014/012 und die Prioritätenliste Vorlage Nr. 2014/013.

 

-SBU-

 

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