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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 13.05.2014)  

Kreistag
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.06.2014    
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/124 Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 13.05.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-Richard
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer erläutert die Vorlage und bittet um Zustimmung.

 

KTA Ziemer erinnert daran, dass es nicht das erste Projekt sei, bei dem Hansestadt und Landkreis Lüneburg erfolgreich zusammenarbeiten. Sie gehe davon aus, dass auch dieses eine erfolgreiche Zusammenarbeit sein werde. Sie spricht sich für Zustimmung aus.

 

KTA Perschel stimmt der Vorlage im Namen der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion ebenfalls zu.

 

-3-

Beschluss:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.2014 mit der ergänzenden Darstellung der Folgen einer Kündigung in § 7 Abs. 3.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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