Auszug - Anfrage von KTA Dr. Kämpny (Gruppe FDP/Die Unabhängigen) vom 24.04.14 (Eingang: 24.04.14); Förderung des Radwegebaues und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Anfrage von KTA Dr. Kämpny lautet wie folgt:
- „Inwieweit sind aus dem genannten Sonderprogramm des Landes für den Radwegebau Fördermittel für Projekte und Streckenbereiche im Landkreis Lüneburg vorgesehen?
- An welchen Streckenbereichen im Landkreis Lüneburg besteht aus Sicht der Kreisverwaltung besonderer Investitions- und Ausbaubedarf für den Radverkehr?“
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage.
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.02.2014 hatte die Betriebsleitung die
Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2015 bis 2019 zur Bewilligung von
Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG, für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Im Rahmen dieser Beratung sei auch das vom Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aufgelegte „Sonderprogramm für Radwege und mehr Verkehrssicherheit“ ausgiebig erörtert worden. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte mit Schreiben vom 08.01.2014 neben der Fortschreibung des Mehrjahresprogrammes zusätzlich eine Prioritätenliste zur Aufnahme von Maßnahmen in das Sonderprogramm angefordert. Die Aufnahme von zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2014 war nicht mehr möglich. Es seien aber Maßnahmen, die für 2017 und 2018 vorgesehen waren, um jeweils ein Jahr vorgezogen worden. Es handele sich um folgende Radwegebaumaßnahmen:
- K2 (Rullstorf-Neumühlener Weg-Lüdersburg-Abzweig L 219 Jürgenstorf)
- K 28 (Barendorf-Vastorf)
- Eine Radwegebaumaßnahme an der K 35 (Breetze – Bleckede) sei für das Jahr 2015
vorgesehen.
- Der Radwegebau an der K 39 (Boltersen-Sülbeck) soll gemeinsam mit dem Straßenausbau
der K39 (Rullstorf-Sülbeck, ohne Ortsdurchfahrt) im Jahr 2016 realisiert werden.
Weiteren besonderen Investitions- und Ausbaubedarf sehe der Betrieb Straßenbau und
Unterhaltung für den Radverkehr nicht.
-SBU-