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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 19.05.14 (Eingang: 19.05.14); Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende schaffen  

Kreistag
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.06.2014    
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/142 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 19.05.14 (Eingang: 19.05.14);
Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende schaffen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ammoneit, Britta
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dr. Bonin begrüßt, dass im heutigen Kreisausschuss ein gemeinsamer Beschlussvorschlag formuliert werden konnte und verweist auf die Tischvorlage. Alle, die in den Kommunen konkret mit dem Thema „Willkommenskulturgestaltung“ befasst seien wissen, dass die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ganz ausgeschöpft seien. Asylbewerber können durchaus gemeinnützige Arbeit leisten, wenn dafür vernünftige Träger gefunden werden. Dies sei ein Prüfauftrag an den Landrat, in Zusammenarbeit mit den Hauptverwaltungsbeamten darüber nachzudenken, mit welchen Trägern man eine solche Kooperation eingehen könnte. Andere Landkreise dienen als gutes Vorbild. Die Gruppe SPD und Grüne freue sich, wenn bald eine solche Möglichkeit geschaffen werde.

 

KTA Schulz-Hendel betont, dass man Menschen wie Menschen behandeln müsse. Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe immer noch ein viel zu langes Arbeitsverbot für Asylbewerber vor. Ein langfristiges Arbeitsverbot sei angesichts hoher Beschäftigungszahlen nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere qualifizierte Menschen sollten zeitnah und zügig Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Für weniger Qualifizierte müssen zeitnah Bildungsangebote geschaffen werden. Ausbildungsverbote müssen aufgehoben werden. Integrationsexperten sagen übereinstimmend zu Recht, dass es viel zu lange dauere, bis eine Arbeitserlaubnis erteilt werde oder Qualifizierungsmaßnahmen stattfinden. Durch die langen Wartezeiten finde eine starke Dequalifizierung von Asylbewerbern und Asylsuchenden statt. Eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt mache Sinn. Arbeitsverbote bringen Asylsuchende erst in jene Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, die ihnen oftmals auf Stammtischniveau als Schmarotzertum“ vorgeworfen werden. Psychische Erkrankungen seien nicht selten die Folge dieser Arbeitsverbote. Er wünsche sich die Unterstützung der regionalen Bundestagsabgeordneten. Die Asylsuchenden und Flüchtlinge seien willkommen und ihre Lebensverhältnisse und ihre Menschenwürde ssen dem Kreistag eine Herzensangelegenheit sein.

 

KTA Blume verkündet im Namen der CDU/Bündnis 21 RRP die Zustimmung zum heute gemeinsam erarbeiteten Antrag. Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Gesellschaft verpflichtet sei, Hilfesuchende anständig und menschenwürdig zu behandeln. Dies bedeutet auch, dass das Asylverfahren zügig durchgeführt werden muss. Dies sei man den Hilfesuchenden schuldig. Man sollte den Menschen Möglichkeiten zur Arbeit, Ausbildung und Spracherwerb bieten und deshalb stimme seine Fraktion dem Beschluss zu.

 

KTA Dr. Kämpny erklärt, dass auch die Gruppe FDP/Die Unabhängigen ihre Zustimmung erteilen werde. In einer freien, offenen und fairen Gesellschaft habe jeder das Recht auf Teilhabe, Entwicklung und Integration. Gerade Arbeit sei der beste Weg zur Integration. Das Thema „Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ sei allerdings kein originär grünes Thema, sondern es gebe verschiedene Initiativen von FDP-Landtagsfraktionen, die sich seit Jahren für eine Liberalisierung des Asylrechts einsetzen. Auf Landesebene sei die Landesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen. Daran fehle es noch.

 

KTA Niemann begrüßt zwar ein schnelleres Asylverfahren, lehnt ein Arbeitsrecht jedoch ab. Es gebe momentan einen verstärkten Zuzug von Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Europäischen Union nach Deutschland, die hier ebenfalls nach Arbeit suchen und diese seien vorrangig zu behandeln. Schulungsmaßnahmen und Ausbildung würde er befürworten, um neue Erfahrungen dazuzugewinnen.

 

-5-

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

  1. Der Landrat wird gebeten, gemeinsam mit den Kommunen die Möglichkeiten für freiwillige gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten“ auszuloten. Dabei ist auch zu prüfen, ob hier ggf. ein Kooperationspartner als Koordinierungsstelle erforderlich ist. Es soll sich dabei ausschließlich um ein Angebot auf Basis der Freiwilligkeit handeln, welches als Übergang bis zu einer notwendigen Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten soll, da nach dem Asylbewerberleistungsgesetz immer noch ein Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthaltes gilt.

    Die Ergebnisse sollen im Ausschuss für Soziales und Gesundheit erörtert werden.
     
  2. Der Kreistag spricht sich für eine zeitgemäße, mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten abgestimmte Weiterentwicklung des Asylrechts aus. Ziel muss es dabei sein, einerseits den Asylbewerbern durch zügige Asyl- und Rechtsschutzverfahren möglichst schnell Klarheit darüber zu verschaffen, ob ihnen Asyl gewährt wird, und andererseits den Menschen, die Hilfe suchend zu uns kommen und einen Anspruch auf Asyl haben bzw. sich auf nicht absehbare Zeit in Deutschland aufhalten dürfen, schneller als bisher Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu ermöglichen. Dies liegt im Interesse aller.

 

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Vorschriften des Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsrechts in dem o.a. Sinne zügig zu modernisieren, wir bitten die regionalen MdB dies zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme

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