Auszug - Wahlkampf
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Blume stellt eine Frage bezüglich des Wahlkampfes. Es gelte für Wahlkämpfe das „Gebot der strikten Neutralität“. Dies besage, dass staatlichen kommunalen Organen untersagt sei, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen. Vor dem Hintergrund dieses Grundsatzes habe er den Bericht der Landeszeitung vom 26.05.2014 gelesen und „die Stirn in Falten gelegt“. Dort stand unter anderem, dass der Landrat für die kommenden drei Wochen Unterstützung für den Oberbürgermeister Mädge zugesagt habe. Vor dem Hintergrund dieses Grundsatzes der strikten Neutralität würde er gern wissen, wie sich diese Unterstützung in den kommenden drei Wochen gestalte.
LR Nahrstedt antwortet, dass er als Landrat des Landkreises Lüneburg von diesem Gebot wisse und danach schon immer gehandelt habe und handeln werde. Selbstverständlich werde er sich als Landrat neutral verhalten. Er werde an den Wahlständen, z.B. in der Bäckerstraße stehen ohne einen Wahlzettel in die Hand zu nehmen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger allerdings auf ihn zukommen und Fragen an ihn als Landrat richten, werde er diese beantworten. Man könne sich darauf verlassen, dass er sehr genau darauf achten werde, nicht aktiv in den Wahlkampf einzugreifen.
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