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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 26.08.14 (Eingang: 27.08.14); Umsetzung des Landesprogramms "Mitten drin! Jung und aktiv in Niedersachsen" im Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 33.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.10.2014    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/254 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 26.08.14 (Eingang: 27.08.14);
Umsetzung des Landesprogramms "Mitten drin! Jung und aktiv in Niedersachsen" im Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen lautet wie folgt:

 

„Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit

Pressemitteilung vom 29. Juli 2014 über den Start des Projekts „Mitten drin! Jung und aktiv in Niedersachsen" informiert. Mit dem Programm werden im Zeitraum von drei Jahren 1,2 Millionen Euro für Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien zur Verfügung gestellt, um insbesondere die Förderung von Sprach- und sozialer Kompetenz sowie die Verbesserung von Mobilität und Vernetzung im strukturschwachen Raum zu unterstützen. Projektträger des Landesprogramms ist der Landesverband des Kinderschutzbundes.

 

Antragsteller können freie Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Vereine und Verbände

sein.

  1. Wie werden mögliche Interessenten und Antragsteller, wie Vereine und gemeinnützige Organisationen, seitens der Kreisverwaltung über das genannte Landesprogramm informiert?
  2. Inwieweit findet eine fachliche und organisatorische Begleitung des genannten Landesprogramms durch die Kreisverwaltung statt?
  3. Inwieweit werden Antragsteller von der Kreisverwaltung beraten und unterstützt."

 

 

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage. Das Projekt richte sich an freie Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Vereine und Verbände und nicht an die Landkreise, so dass der Landkreis bis heute nicht eingebunden sei. Das örtlich zuständige Jugendamt werde erst im zweiten Schritt über die geplanten Maßnahmen bzw. die Antragstellung informiert. Dies vorausgeschickt beantworte er die Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie werden mögliche Interessenten und Antragsteller, wie Vereine und gemeinnützige Organisationen, seitens der Kreisverwaltung über das genannte Landesprogramm informiert?

Antwort:

Die Kommunen im Landkreis Lüneburg wurden über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sowie auch über MCON informiert. Man habe zusätzlich die Sozialraumträger angeschrieben und man könne davon ausgehen, dass der Interessentenkreis über das Projekt informiert sei.

 

 

  1. Inwieweit findet eine fachliche und organisatorische Begleitung des genannten Landesprogramms durch die Kreisverwaltung statt?

Antwort:

Die Kreisverwaltung sei fachlich und organisatorisch in das Landesprogramm nicht eingebunden. Sie werde erst informiert, wenn Anträge gestellt werden oder Maßnahmen geplant seien.

 

 

  1. Inwieweit werden Antragsteller von der Kreisverwaltung beraten und unterstützt.

Antwort:

Wenn sich Antragsteller an den Landkreis Lüneburg wenden, dann werden sie von der Verwaltung bei der Antragstellung unterstützt und beraten. Die in Betracht kommenden Antragsteller seien allerdings erfahrungsgemäß nicht auf die Hilfe des Landkreises angewiesen.

 

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