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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 26.08.14 (Eingang: 27.08.14); Keine Nachbesetzung des ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten  

Kreistag
TOP: Ö 25
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 20.10.2014    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/251 Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 26.08.14 (Eingang: 27.08.14);
Keine Nachbesetzung des ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Plaschka begründet den Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen. Ihre Gruppe finde, dass man das Amt des Radverkehrsbeauftragten nicht mehr ehrenamtlich besetzen, sondern ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung das Amt übernehmen sollte. Dies halte sie für professioneller sowie zeit und arbeitsökonomischer. Dort befinde sich das notwendige Know-how, kurze Wege seien garantiert und vieles könne auf dem Dienstweg erledigt werden. Auch ein Verwaltungsmitarbeiter sei Bürger dieses Landkreises und habe eigene Ansichten, die er in das Amt einfließen lassen könne.

 

KTA Bollmann findet es schade, wenn die Zukunft des Radverkehrs nun wieder ausgebremst werden würde. Das Rad sei das ideale Nahverkehrsmittel und man brauche einen Radverkehrsbeauftragten, der aktiv Fahrrad fahre. Die Entschädigung von 220 Euro sei nicht zu hoch bemessen und es sei wenig effizient, einem Mitarbeiter der Verwaltung diese Aufgabe für etwa zwei Stunden die Woche zu übertragen, denn dies reiche nicht aus, um sich die vielen Radwege und örtlichen Gegebenheiten anzuschauen. Der Betrieb Straßenbau und unterhaltung kümmere sich nur um Kreisstraßen und Radwege befinden sich auch außerhalb. Die Polizei kümmere sich nur um Gefahrenstellen, sodass eine zentrale Stelle in Form eines Radverkehrsbeauftragten Sinn mache. Dieser müsse öffentlich bekannt sein, damit sich die Bürgerinnen und Bürger an ihn wendennnen, wenn sie Ideen oder Verbesserungsvorschläge haben.

 

KTA Kastens berichtet, dass man mit dem ehemaligen Radverkehrsbeauftragten gut zusammengearbeitet habe. Alle Informationen und Erkenntnisse rund um den Radverkehr seien im Hause bekannt und werden kompetent bearbeitet. Auch die Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit den Gemeinden und den Sicherheitsbehörden seien über die Kreisverwaltung jederzeit gewährleistet. Die Aufgaben eines Radverkehrsbeauftragten können daher künftig von der Kreisverwaltung in Verbindung mit dem Fachausschuss sehr gut bewältigt werden.

 

KTA Glodzei kann KTA Kastens nicht zustimmen, denn die beschriebenen Aufgaben seien keine Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten. Es gehe bei dem Ehrenamt um die Aufdeckung von Missständen. Er bittet um Ablehnung.

 

KTA Jaschke erinnert sich, dass er zunächst gegen die Einführung des Radverkehrsbeauftragten gestimmt hatte, sich jedoch eines Besseren belehren ließ. Nun spreche er sich für einen Radverkehrsbeauftragten aus, denn er stehe abseits der Verwaltung auch allen Fraktionen und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und daher werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

 

KTA Gödecke betont, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen das Amt nichtr notwendig halte. Alternativ schlage er vor, dass jeder Kreistagsabgeordnete selbst die Radwege abfahren könne um dann Missstände aufzuzeigen. Außerdem gebe es den ADFC. Das spare Geld.

 

-01.40-

Beschluss:

 

 

 

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

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