Auszug - Anfrage von KTA Dr. Kämpny (Gruppe FDP/Die Unabhängigen) vom 09.09.14 (Eingang: 09.09.2014); Auswirkungen einer Verkürzung der Jagdzeiten auf Jagdreviere im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Anfrage von KTA Dr. Kämpny lautet wie folgt:
„Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 18. Juli 2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen vorgelegt. In dem Entwurf sind verschiedene Verkürzungen der Jagdzeiten, Z. B. auf Schalenwild (z. B. Rotwild, Rehwild) und die eingeschränkte Jagd auf Gänse und Enten in Vogelschutzgebieten sowie die Aufhebung der Jagdzeit für mehrere Tierarten vorgesehen.
Der Entwurf wird von zahlreichen Verbänden, wie z. B. dem Landvolk Niedersachsen, der Landesjägerschaft Niedersachsen, dem Waldbesitzerverband Niedersachsen und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften in Niedersachsen kritisiert. Seitens der genannten Verbände wird u. a. vorgebracht, dass sich die bisherigen Jagdzeiten, insbesondere die Möglichkeiten der Jagd zur Vermeidung von Schwarzwildschäden auf landwirtschaftlichen Flachen bewährt hätten und eine Verkürzung der Jagdzeiten den Schutz vor Wildschäden erschweren würde (vgl. gemeinsame Erklärung der Verbände zum Entwurf einer Neuregelung der Niedersächsischen Jagdzeiten vom 25. 8. 2014).
- Wie beurteilt die Kreisverwaltung den genannten Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen und die Kritik der genannten Verbände?
- Werden durch die Einschränkung der Jagdzeiten der erforderliche Schutz der Wälder und die notwendige Vermeidung von Wildschäden im Landkreis Lüneburg beeinträchtigt?“
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage. Zum 01. Oktober 2014 sei die Novellierung der Jagdzeitenverordnung in Kraft getreten. Kritikpunkte, die zum Zeitpunkt der Anfrage von KTA Dr. Kämpny noch aktuell waren, seien berücksichtigt worden. Die vorgesehene Verkürzung der Jagdzeit für Schalenwild wurde nicht umgesetzt. Damit sei eine Zunahme von Wildschäden insbesondere durch Schwarzwild nicht zu befürchten.
Die wesentlichen Änderungen in der neuen Verordnung seien:
- Ausweitung der Jagdzeiten für Rehwild und bestimmte Hirscharten vom 01.09. auf den 01.08.
- Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke um insgesamt drei Monate,
- Verkürzungen oder Einschränkungen der Jagdzeit bei Hasen, Dachs und Blässhuhn,
- in EU-Vogelschutzgebieten erhebliche Reduzierung der Jagd auf Wildgänse: Außerhalb von Vogelschutzgebieten bleibt das Ende der Jagdzeit auf wilde Gänse unverändert beim 15.01.
Dies vorausgeschickt beantworte er die Fragen wie folgt:
Zu 1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung den genannten Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen und die Kritik der genannten Verbände?
Antwort:
Auf Fragen zum Entwurf der Verordnung gehe er nicht mehr ein, da die Novellierung zum 1.10.2014 in Kraft getreten sei.
Ob die Ausweitung der Jagdzeiten beim Damwild sowie die Verlängerung der Jagdzeit bei den Rehböcken zu einer Relativierung im Bereich des Landkreises Lüneburg führe, darf bezweifelt werden. Besonders Damwild sei nur in einigen Jagdrevieren des Landkreises Lüneburg vorhanden.
Die Regelung beim Wasserfederwild innerhalb und außerhalb der Vogelschutzgebiete sei unter dem Gesichtspunkt der ökologischen Veränderung und den Vorgaben des Naturschutzes erfolgt. Allerdings dürfte weiterhin strittig bleiben, ob die Bestände z.B. der Gänse eine nachhaltige Bejagung rechtfertigen.
Zu 2: Werden durch die Einschränkung der Jagdzeiten der erforderliche Schutz der Wälder und die notwendige Vermeidung von Wildschäden im Landkreis Lüneburg beeinträchtigt?“
Antwort:
Diese Frage beziehe sich auf den Entwurf der Verordnung. Eine Beantwortung oder nachträgliche Auswertung dieser Frage kann aus Sicht des Landkreises unterbleiben.
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