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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.10.2014)  

Kreistag
TOP: Ö 18
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.10.2014    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/266 Dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.10.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, MirkoAktenzeichen:44- 38 40 04
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KR Scherf erläutert die Vorlage ausführlich. Der Rettungsdienstbedarfsplan sei 2008 zuletzt angepasst worden. Seitdem sei die Zahl der Rettungseinsätze deutlich gestiegen. Es sei weiterhin festgestellt worden, dass die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten nicht mehr eingehalten werden konnte, lediglich in 91,7 % der Fälle. Deshalb habe man sich für eine Überprüfung des Rettungsdienstbedarfsplanes entschieden. Es sollen künftig vier Krankentransportwagen zur Verfügung stehen. Sechs Autos der privaten Krankentransportunternehmen kommen hinzu. Weiterhin werden die Bereitschaftszeiten des dritten Rettungswagens aufgestockt. Sie bittet um Zustimmung.

 

KTA Meyn betont, dass man für die Bevölkerung die Verantwortung trage, der gesetzlichen Vorgabe zu folgen und ein verlässliches Rettungswesen zu entwickeln. Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes sei eine Abhilfe mit zukunftsträchtigem Ergebnis, wonach die Rettungswagen vermehrt zum Einsatz kommen. An den Rettungswachen in Bockelkathen und Ellringen werde zu bestimmten Tageszeiten je ein zusätzliches Fahrzeug stationiert. Auch sei die Qualifikation der Einsatzkräfte von Bedeutung, denn es müsse ein Zertifikat vorliegen, um die Rettungseinsätze ausführen zu könne. Er dankt der Kreisverwaltung für die Umsetzung und er spricht sich für eine Zustimmung aus.

 

KTA Dr. Kämpny verkündet, dass es innerhalb der Gruppe FDP/Die Unabhängigen eine unterschiedliche Bewertung des Rettungsdienstbedarfsplanes gebe und daher unterschiedlich abgestimmt werde. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Er kritisiert, dass die Verwaltung seit Jahren immer denselben Gutachter einsetze. Nur ein neuer Gutachter ermögliche neue Ansätze um die eigenen Strukturen zu verbessern. Im Falle von Dr. Schwarze habe die Verwaltung die Verpflichtung, den Konsens zu suchen, alle Akteure zusammenzubringen und für einvernehmliche Lösungen zu sorgen. Die Verwaltung habe in Streitfällen zu moderieren und lösungsorientiert zu handeln. Er bedauere, dass dieser Fall stattdessen ein Fall für die Öffentlichkeit geworden sei. Aus seiner Sicht hätte dies vermieden werden können.

 

KR Scherf begründet, dass die Beauftragung des gleichen Gutachters gute Gründe habe. Der Gutachter kenne die Region und die Datenlage sehr genau und erstelle danach Modelle, die allseits akzeptiert werden. Vor allem auch von den Krankenkassen, die den Rettungsdienst letztlich bezahlen müssten. Auf die Notarztversorgung werde sie unter TOP 33.6 genauer eingehen.

 

KTA Bollmann fasst zusammen, dass die Ergebnisse der Lenkungsgruppe vorliegen und dem Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten vorgestellt wurden. Dort gab es keinerlei Einwände und man könne dem Konzept problemlos zustimmen.

 

KTA Stoll findet es richtig, dass man einschreiten und nachbessern sse, wenn die gesetzliche Hilfsfrist unterschritten werde. Die Rettung von Menschenleben habe oberste Priorität. Der Vorlage werde seine Fraktion zustimmen. Er wendet sich mit der Bitte, mit Herrn Dr. Schwarze nochmal zu verhandeln und eine einvernehmliche Lösung zu finden, an die Verwaltung.

 

KTA Hublitz verkündet, dass auch die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion dem Rettungsdienstbedarfsplan zustimmen werde. Der oft genannte Bereich sei ohne die Einrechnung eines ärztlichen Helfers mit 95 % gut bedient. Das Bonner Büro habe das Gutachten sehr gut begleitet. Kritische Anmerkungen seien von der Verwaltung aufgenommen worden und dies halte er für einen guten Weg. Ein gutes Gutachten könne guten Gewissens fortgesetzt werden und dem neuen Plan könne man zustimmen. Die Zusammenarbeit mit Dr. Schwarze sei, so KTA Hublitz, keine Einbahnstraße.

 

KTA Gödecke stellt eine Frage zu den intensivbegleitenden Verlegungsfahrten. Es gebe Landkreise bei denen diese Fahrten entweder durch den Rettungshubschrauber erfolgen oder durch den diensthabenden Notarzt. Landkreise machen das teilweise im Vertrag mit dem zuständigen Krankenhaus, d.h. das Krankenhaus vor Ort stelle einen Notarzt, damit dieser aus dem Landkreis erst gar nicht abgezogen werde. Er chte wissen, ob im Landkreis der Notarzt bei intensivbegleitenden Verlegungsfahrten mitfahre. Wenn dem so sei, könne man darüber nachdenken, ob nicht ein Notarzt des Klinikums mitfahren könnte.

 

KR Scherf antwortet, dass diese Intensivverlegungen nicht Aufgabe des Rettungsdienstes seien. Dies betreffe das Tagesgeschäft der Kliniken und diese bedienen sich eines Rettungswagens. Im Klinikum gebe es ungefähr 30 Notärzte und ein Notarzt begleite die Fahrten, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

 

KTA Kamp teilt KTA Hublitz Auffassung. Als Bewohner des Ostkreises spreche er ein großes Lob an die Verwaltung aus. Dieses Thema sei nun mittlerweile über 10 Jahre präsent und über die Jahre war der Verwaltung viel daran gelegen, dass der Ostteil des Landkreises sehr gut versorgt werde. Er sei zufrieden und stimme der Vorlage gern zu.

 

-44-

Beschluss:

Die dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

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