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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Kommunaler Strukturentwicklungsfonds - Aktualisierung der Richtlinie (im Stand der 1. Aktualisierung vom 07.10.14)  

Kreistag
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.10.2014    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/242 Kommunaler Strukturentwicklungsfonds - Aktualisierung der Richtlinie
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 20.10.14)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke weist darauf hin, dass die Gruppe SPD und Grüne einen Änderungsantrag als Tischvorlage gestellt und der Kreisausschuss eine Empfehlung ausgesprochen habe.

 

KTA Heuer verkündet, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion der Aktualisierung der Richtlinien zum Strukturentwicklungsfonds zustimmen werde. Eine Neuformulierung der Richtlinien war unausweichlich, denn beim Strukturentwicklungsfonds herrschte zuletzt eine „nsch-dir-was-Mentalität“ vor und dies konnte so nicht weitergehen. Die jetzigen Richtlinien sehen vor, dass das Antragsmilieu beschrieben werde und auch die Gemeinden seien antragsberechtigt. Es sei aufgeführt, was nicht mehr förderfähig sei und eine Bedürftigkeitsquote werde eingeführt. Die Vorprüfungskommission wurde um jeweils einen Vertreter der Fraktionen erweitert. Er mahne gleichzeitig an, dass der Fonds in Zukunft nicht zur sogenannten Deckungsreserve verkommen dürfe, welche es zu Zeiten der Kameralistik noch gab und kein Spielfeld für die Politik werden sollte.

 

KTA Kruse-Runge erläutert, dass der Strukturentwicklungsfonds eine Ausgleichsfunktion habe. Es gehe darum, die Lebensverhältnisse im ganzen Landkreis so gut anzugleichen, wie es von politischer Seite möglich ist. Aus diesem Fonds habe man ihrer Meinung nach sehr gute Projekte unterstützt. Dennoch stimme sie ihrem Vorredner zu, dass man konsequentere Regeln für die Zukunft brauche. Es mache Sinn zu überprüfen, welche Projekte wirklich förderbedürftig seien, damit das Ganze nicht aus dem Ruder laufe. Die Grüne-Fraktion stimme gerne zu.

 

KTA Dr. Kämpny teilt mit, dass auch die Gruppe FDP/Die Unabhängigen der Vorlage zustimme. Er lobe die Vorlage der Verwaltung und die Abstimmung mit allen Akteuren. Die Förderung aus dem Strukturentwicklungsfonds habe sich bewährt, müsse aber an einigen Stellen nachgebessert werden. Man brauche Klarheit bei den Fördertatbeständen. Deshalb sei es gut, dass bestimmte Vorhaben nicht mehr förderfähig seien. Der Landkreis verfolge mit der Förderung eigene Ziele, deshalb sei es konsequent, im Entwurf besonders förderwürdige Zielsetzungen zu nennen. Es sollen innovative Ideen, Qualität und Zukunftsprojekte in den Kommunen gefördert werden und deshalb sei dieser Entwurf der richtige erste Ansatz.

 

KTA Marten erklärt, dass auch die SPD-Fraktion zustimme. Wie LR Nahrstedt stehe auch die SPD-Fraktion dahinter und er teile KTA Heuers Auffassung. Eine Richtlinienänderung war unumgänglich und bilde die Grundlage für künftige vernünftige Entscheidungen.

 

KTA Jaschke äert sich erfreut darüber, dass der Strukturentwicklungsfonds auf eine neue Basis gestellt werde. Wenn Gemeinden in Not seien, könne ihnen aus dem Fonds geholfen werden. Daher werde die Fraktion Die Linke der Vorlage zustimmen.

 

-01.50-

 

 

Beschluss:

 

Der Richtlinie „Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg“ in der aktualisierten  Fassung des beigefügten Entwurfs vom 06.10.2014 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

        Punkt 3.1 Zuwendungsempfänger sind die Städte, Einheits- und Samtgemeinden und deren Gemeinden im Landkreis Lüneburg.

        Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden sind nur dann zuwendungsberechtigt, sofern eine Mitfinanzierung durch die Samtgemeinde erfolgt.

        Punkt 5.3: Es muss ein Rats- oder ein Verwaltungsausschussbeschluss- oder ein Ratsbeschluss über die Umsetzung und die Gewährleistung des gemeindlichen Finanzierungsanteils vorliegen. Hierzu ist ein Auszug aus dem beschlossenen Haushaltsplan soweit vorhanden vorzulegen. (Vorschlag der Verwaltung)

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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