Auszug - Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.10.14 (Eingang: 06.10.14); Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der Fraktion Die Linke zum Teil mündlich. Mit Zustimmung des Kreistages erfolgt die vollständige Beantwortung im Protokoll.
Gemäß § 44g SGB II weisen die Bundesagentur für Arbeit, der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg als Träger der Grundsicherung dem Jobcenter Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen zu. Insofern fungiere das Jobcenter nicht als Arbeitgeber und verfüge weder über eine Personalverwaltung noch über eigene Personalstatistiken. Eine rückwirkende Betrachtung aller Personalbewegungen seit Inkrafttreten des SGB II im Jahre 2005 sei aus Kapazitätsgründen nicht leistbar. Daher beziehen sich die Angaben auf den Stand 30.09.2014.
Diverse angefragte Merkmale berühren den Mitarbeiterdatenschutz; Übermittlungen seien nur mit Einverständnis der Betroffenen zulässig. Die Angaben zu den Mitarbeitern beziehen sich auf Vollzeitäquivalente (VZÄ).
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren und sind im Jobcenter/Der Arge Lüneburg beschäftigt und wie viele davon haben oder hatten Zeitvertrage (bitte nach Dienstverhältnis spezialisieren):
aus dem Verantwortungsbereich des Landkreises Lüneburg
der Hansestadt Lüneburg
der Bundesagentur für Arbeit
Antwort:
Der Anzahl der vom Landkreis Lüneburg an die Arge bzw. das Jobcenter Landkreis Lüneburg zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Jahr | Stellen im Stellenplan zum Stichtag der Erstellung namentlichen Stellenplans / Stellenbewirtschaftungsplans | befristet beschäftigte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter |
2005 | 12 | 0 |
2006 | 13 | 0 |
2007 | 13 | 2 |
2008 | 16 | 1 |
2009 | 16 | 1 |
2010 | 15 | 0 |
2011 | 35 | 2 |
2012 | 35 | 2 |
2013 | 35 | 4 |
2014 | 35 | 4 |
Die befristeten Arbeitsverhältnisse sind jeweils nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetz mit sachlichem Grund (i. d. R. Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen) vereinbart. Seitens der Hansestadt Lüneburg sei zzt. lediglich noch 1 Mitarbeiterin dem Jobcenter Lüneburg zugewiesen, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht.
Zum 30.09.2014 sind dem Jobcenter durch die Träger insgesamt 159,47 VZÄ zugewiesen. Darunter sind 90,1% unbefristet beschäftigt (143,72 VZÄ).
15,75 VZÄ befinden sich in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Davon sind 4,75 VZÄ durch den Landkreis und 11 VZÄ durch die Bundesagentur befristet Beschäftigt.
EKR Krumböhmer betont, dass Befristungen kein strategisches Element der Personalsteuerung sei, um Arbeitsspitzen zu brechen oder Dauerarbeitsverhältnisse zu vermeiden. Es handele sich bei den Befristungen um Krankheitsvertretungen und Elternzeitvertretungen und diese beruhen daher auf einem Sachgrund.
- Wurden und werden befristet Beschäftigte nach Ablauf der Befristung von einem
anderen der drei Dienstherren des Jobcenters oder der Arge Lüneburg mit
befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt und wenn ja:
von welchem Dienstherrn erhielten die Beschäftigten einen befristeten
Anschlussvertrag bei einem anderen der drei Dienstherren des Lüneburger
Jobcenters / der Arge (bitte nach den Dienstherren getrennt angeben. Beispiel: Im
Jahr 2014 erhielten drei befristet Beschäftigte des Landkreises einen befristeten
Vertrag bei der Bundesagentur für Arbeit und fünf befristet Beschäftigte der
Bundesanstalt für Arbeit erhielten einen befristeten Vertrag bei der Hansestadt
Lüneburg im Jahr 2013 usw.)
Antwort:
Die Arbeitgeberwechsel vom Landkreis Lüneburg an die Bundesanstalt für Arbeit oder umgekehrt haben in der Regel dazu geführt, dass bei dem anderem Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden konnte.
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen einer Beschäftigten bzw. eines Beschäftigten bei mehr als einem Träger eines Jobcenters sei - nicht nur bei unveränderter Tätigkeit - arbeitsrechtlich problematisch. Dieses könnte im arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Feststellung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen. Aufgrund dessen habe sich der Landkreis Lüneburg gegen eine entsprechende Praxis ausgesprochen.
Von den 11 Vollzeitäquivalenten der Bundesagentur für Arbeit habe ein Mitarbeiter eine Vorbeschäftigungszeit beim Landkreis Lüneburg. Dabei war der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers nach § 14 Abs. 1 Nr.3 mit Sachgrund beim Landkreis beschäftigt.
- Wurden oder werden befristet Beschäftigte nach Ablauf der Befristung von
anderen Jobcentern / Argen oder Optionskommunen mit befristeten
Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt und wenn ja wie viele?
Antwort:
Hierzu sei seitens des Landkreis Lüneburg keine Aussage möglich. Über die Arbeitgeber nach Beendigung des hiesigen Arbeitsverhältnisses und die Konditionen dessen liegen keine Informationen vor. Von der Bundesagentur für Arbeit könne ebenfalls keine Aussage darüber getroffen werden, da die erfragten Daten von der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben werden.
- Wie viele der ehemals befristet Beschäftigten des Jobcenters / der Arge Lüneburg
werden jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern oder
Optionskommunen als arbeitslos gemeldet geführt?
Antwort:
Zur Frage einer aktuellen Arbeitssuchendenmeldung ehemaliger Beschäftigter könne von Seiten des Landkreises Lüneburg keine Auskunft getätigt werden. Von Seiten der Bundesagentur für Arbeit könne die Frage aus datenschutzrechtlichen Aspekten nicht beantwortet werden.
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