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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Kork (CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion) vom 12.10.14 (Eingang: 13.10.14); Hochwasserschutz an der Elbe  

Kreistag
TOP: Ö 33.7
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.10.2014    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/307 Anfrage von KTA Kork (CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion) vom 12.10.14 (Eingang: 13.10.14);
Hochwasserschutz an der Elbe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Anfrage lautet wie folgt:

Schon lange ist der Rückschnitt der Verbuschung im Deichvorland im Gespräch. Jetzt werden endlich erste Rückschnittmaßnahmen diesseits der Elbe durchgeführt. Neben weiteren Risikofaktoren wie Sedimentierung hat sich beim letzten Hochwasser an der Elbe wieder bestätigt, dass der Bewuchs den Abfluss des Wassers gerade im Bereich der Sassendorfer Bucht, vor dem Nadelöhr bei Lauenburg, stark behindert. Das Wasser staut sich, der Deich weicht durch. Bei zusätzlich hoher Durchflussgeschwindigkeit und mitgeführtem Treibgut im Fluss besteht die Gefahr einer Überflutung oder gar eines Deichbruchs. Eine Katastrophe nicht nur für die Ortschaften direkt an der Elbe.

 

Im Interview der Landräte in der LZ vom 17.09.14 war zu lesen, dass wir uns in immer kürzeren Abständen auf Hochwasserereignisse einstellen müssen. Es soll sogar noch schlimmer kommen, wenn man den Wetterexperten Glauben schenkt. Man muss sogar davon ausgehen, dass schon bald sämtliches Wasser aus dem Oberlauf in Niedersachsen ankommt. Das Land Brandenburg ist aus dem Länderverbund ausgeschert, indem es die eigenen Deiche um 70 Zentimeter erhöht hat.“

 

LR Nahrstedt beantworte die nachfolgenden Fragen von KTA Kork wie folgt und verzichtet aus Zeitgründen auf einleitende Worte.

 

  1. Warum wird der Gehölzrückschnitt bei Hohnstorf/Elbe im Bereich der Sassendorfer Bucht im Gegensatz zu Barförde nicht durchgeführt?

Antwort:

Es werden zurzeit sieben vorgezogene Maßnahmen durchgeführt. Im Rahmen des Gesamtkonzepts werder eine wesentlich größere Zahl von Maßnahmen geprüft, welche Wirkung ein Rückschnitt bringen könne.

 

 

  1. Welche Gutachten müssen für diesen Bereich noch erstellt werden, wenn aus Brüssel bereits die Zustimmung für den Rückschnitt erfolgt ist, die Maßnahmen bei der EU nur gemeldet werden müssen und die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen beim Landkreis liegt?

Antwort:

Brüssel habe seine Zustimmung zum Verfahren gegeben. Die Präsentation sei den Mitgliedern des Kreistages mit der Vorlage Nr. 2014/125 zur Verfügung gestellt worden. Das Protokoll finde man als Anhang zur Informationsvorlage Nr. 2014/125-1. Es sei dargestellt, dass entsprechend der Rechtslage eine Verträglichkeitsprüfung einschließlich FFH-Prüfung stattfinde. Für die vorgezogenen Maßnahmen sei das erfolgt. Für den Rahmenplan stehe die Prüfung noch aus.

 

 

  1. Wie unterstützt der Landkreis den Artlenburger Deichverband bei der Bereitstellung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen?

Antwort:

Der Deichverband sei nicht zuständig für die Ausgleichsmaßnahmen. Die Ausgleichsmaßnahmen übernehme das Land.

 

 

  1. Um wie viel Zentimeter hat sich der Deich im Bereich Hohnstorf/Elbe in Höhe Eichenwäldchen, Sassendorfer Bucht und Barförde seit der Fertigstellung „gespreizt“ (gesenkt)?

Antwort:

Der Deichverband hat die Minderhöhen für sein Gebiet erfasst. Die Information, wie hoch diese an einzelnen Abschnitten sind, liege der Verwaltung nicht vor.

 

 

  1. Werden diesbezüglich in regelmäßigen Abständen Kontrollmessungen durchgeführt und die Abweichungen den betroffenen Gemeinden gemeldet?

Antwort:

Der Deichverband sei zuständig für die Beseitigung der Minderhöhen. Dafür plane er und melde die notwendigen Maßnahmen zur Finanzierung beim Land an. Die Kommunen seien in den Gremien des Verbandes vertreten und über die Planungsprozesse informiert.

 

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind bisher länderübergreifend gefordert worden, um den Hochwasserschutz im Landkreis Lüneburg sicherzustellen, außer den Lippenbekenntnissen, dass wir die Solidarität der Oberlieger einfordern müssen?

Antwort:

Die Umweltministerkonferenz habe in einer Sondersitzung im Dezember 2013 ein Nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Schaffung der Polderflächen im Elboberlauf seien noch nicht erfolgt. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2012 bereits eine Erklärung zum gemeinsamen Vorgehen beim Hochwasserschutz abgegeben. Eine Maßnahme hieraus sei der gemeinsame Rahmenplan.

 

 

  1. Welche Anträge und Forderungen von Maßnahmen sind seitens des Landkreises beim Land Niedersachsen gestellt und werden vom NLWKN unterstützt?

Antwort:

Der Landkreis Lüneburg habe in der Vergangenheit mehrfach vom Land gefordert, das Bemessungshochwasser neu festzulegen. Daraus würde sich ergeben, dass bei der Bemessung der Deiche größere Durchflussmengen und damit höhere Pegelstände zu berücksichtigen wären. Seit diesem Jahr sei der Landkreis Lüneburg Mitglied in der Hochwasserpartnerschaft Elbe, die als Sprachrohr der Elbanrainer fungiert. Am 23.09.2013 habe der Kreistag eine Resolution zum Gehölzrückschnitt beschlossen, nachzulesen in der Vorlage Nr. 2013/031.

 

 

  1. Die Sedimentierung im Deichvorland stellt eine ebenso große Gefahr für die Deichsicherheit dar. Welche Forderungen sind aufgrund der meterhohen Ablagerungen im Deichvorland und zur Beseitigung dieses Missstands gestellt worden?“

Antwort:

Die Tatsache, dass es erhebliche Ablagerungen von Sedimenten im Vorland gebe, finde im Rahmenplan Berücksichtigung. Der Rahmenplan soll bis Ende nächsten Jahres aufgestellt werden. Allerdings werde eine vollständige Beseitigung nicht möglich sein. Es werden aber lokal sogenannte morphologische Maßnahmen wie Durchstich von Rehnen, Altarmanbindungen, Schaffung von Flutmulden geprüft.

 

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