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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.11.2014    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Ein Bürger fragt nach dem aktuellen Stand zum RROP, Erörterungstermin, Zahl der Stellungnahmen und dem weiteren Verfahren.

 

KR´in Scherf berichtet, dass rund  800 Stellungnahmen eingegangen sind, die sich in rund 1700 Datensätze aufteilen. Der Erörterungstermin ist für den 17.11. geplant, im März wird der Ausschuss über die Ergebnisse und Abwägung beraten, für Juni/ Juli wird der Kreistagsbeschluss zum zur 2. Änderung des RROP angestrebt, der als Satzung durch das Land Niedersachsen geprüft wird.

 

Eine Bürgerin fragt nach der Notwendigkeit einer weiteren Auslegung bei Änderungen im Zuge der ausstehenden Abwägungen und der Erörterung sowie nach dem prozentualen Anteil der Vorrangflächen und Wald als sog. hartes Ausschlusskriterium.

 

KR´in Scherf antwortet, dass im Falle geringfügiger Änderungen eventuell ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren in Betracht kommt. O,6 % der Landkreis-Fläche sind momentan als Vorranggebiet vorgesehen, dabei zählt auch Wald als Ausschlusskriterium.

 

Eine Bürgerin fragt nach der Berücksichtigung eines weiteren Gutachtens zum Rotmilan-Vorkommen in Köstorf.

 

KR´in Scherf hrt an, dass im Rahmen der Abwägung zu klären ist, inwieweit durch eine mögliche zusätzliche Windenergieanlage sich Veränderung im Bezug auf die Gefährdung des Rotmilans ergeben. Dies wird im Erörterungstermin vorgestellt.

 

Ein Bürger fragt nach neuen Gutachten für die Vorrangfläche Wendhausen, den Anforderungen an ein solches Gutachten sowie einem Zeitpunkt für eine Abwägung zwischen unterschiedlichen Gutachten.

 

KR´in Scherf stellt dar, dass die Daten zur Avifauna unter anderem auf der Datenbasis des NLWKN beruhen, die in Einzelfällen durch aktuelle Gutachten ergänzt wurden. Die Erstellung eines weiteren Gutachtens und Berücksichtigung ist im aktuellen Verfahrensstand nicht vorgesehen. Jedoch können im nachfolgenden Genehmigungsverfahren weitere Detailprüfungen, insbesondere zur Avifauna, erfolgen.

 

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