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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Wirtschaftsplan für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung 2015  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.11.2014    
Zeit: 15:00 - 15:40 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2014/333 Wirtschaftsplan für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

BL Seegers verweist auf den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 sowie die ergänzenden Erläuterungen in der Beschlussvorlage.

Auf signifikante Abweichungen gegenüber dem Vorjahresplan geht er im Einzelnen ein.

Positiv hervorzuheben sei die Tatsache, dass erstmals seit Jahren die geplanten Investitionen 2015 nur ca. 200.000,- € unter den Abschreibungen auf Anlagegüter, also dem Werteverzehr, lägen.

Dieses sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass drei geplante Baumaßnahmen sowie die abschließenden Arbeiten des Brückenneubaus an der K 53 bei Echem mit Finanzmitteln nach dem Entflechtungsgesetz (VVG-Förderung) gefördert würden. Darüber hinaus könne mit Hilfe des Jahresüberschusses 2013 in Höhe von ca. 261.000,- €, der nunmehr dem SBU als Zuschuss des Landkreises gewährt werde, eine weitere Baumaßnahme nach der Prioritätenliste (K 33 Barnstedt-Kolkhagen) realisiert werden.

Von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sei unverbindlich für das Jahr 2015 die weitere Förderung einer Baumaßnahme in Aussicht gestellt worden.

Um dem Rechnung zu tragen, habe man den Ausbau der K 1 zwischen Barum und Brietlingen als zusätzliche Maßnahme in den Wirtschaftsplan aufgenommen und beplane diese konkret, so dass im Falle einer Förderzusage die notwendige Baureife gemeldet werden könne.

Diese Maßnahme sei bislang im Mehrjahresprogramm (mit VVG-Förderung) für das Jahr 2016 vorgesehen gewesen.

Aufgrund der Tatsache, dass die erforderlichen Eigenmittel des SBU nicht für diesen zusätzlichen Ausbau ausreichen würden, sei die veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 200.000,- € erforderlich.

 

r die Unterhaltung und Instandsetzung an Radwegen seien rd. 110.000,- € vorgesehen. 385.000,- € stünden für die Straßenunterhaltung zur Verfügung. Im Bereich der Brückenunterhaltung und der weiteren Planung der Elbbrücke würden ca. 345.000,- € benötigt. Für Brückenprüfungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen inkl. der Bekämpfung des Eichprozessionsspinners seien 175.000,- € veranschlagt.

 

KTA Hublitz fragt, ob es denn schon eine konkrete Zusage bezüglich der zusätzlichen Förderung aus VVG-Mitteln gebe, bzw. wie das Procedere aussehe.

 

BL Seegers erläutert, dass es noch keine Zusage gebe und damit auch erst im Februar gerechnet werden könne, wenn sich abzeichne, dass entsprechende zusätzliche rdermittel zur Verfügung stünden. Generell erhalte man in der Regel in der zweiten Jahreshälfte die Mitteilung von der NLStBV, dass die für das Folgejahr angemeldeten Baumaßnahmen dem Nds. MW zur Förderung vorgeschlagen würden und diesen Vorschlägen in der Regel auch gefolgt werden würden. Aufgrund dessen plane man diese Maßnahmen im Vermögensplan ein.

Die jeweiligen Bewilligungsbescheide mit konkreten Förderhöhen erhalte man erfahrungsgemäß im Frühjahr des nächsten Wirtschaftsjahres.

 

KTA Bollmann fragt, ob mit dem geplanten Ausbau der K 1 eine Verbreiterung der bestehenden Straße beabsichtigt sei oder nur ein entsprechender kompletter Ausbau der vorhandenen Fahrbahnbreite. Darüber hinaus bitte er um Klärung, weshalb die Abschreibungen auch als Einnahmen veranschlagt worden seien.

 

BL Seegers stellt klar, dass mit diesem Ausbau keine Verbreiterung verbunden sei.

Die sogenannten verdienten Abschreibungen auf Anlagegüter müssten betriebswirtschaftlich als Netto-Abschreibungen im Vermögensplan dargestellt werden.

Abschreibungen, die gebundenes Anlagevermögen in liquide Mittel umwandeln, sind zur Finanzierung von (Re-)Investitionen heranzuziehen. Kreditaufnahmen haben subsidiär zu erfolgen. Investitionen werden (vorrangig) aus Abschreibungsgegenwerten finanziert..

 

KTA Glodzei stellt die Frage, wie die hohe Differenz zwischen dem ausgewiesenen Jahresergebnis 2013 im Bereich der Straßenunterhaltung in Höhe von ca. 744.000,- € und dem Planansatz 2015 in Höhe von ca. 385.000,- € begründet sei.

 

BL Seegers erklärt hierzu, dass dem Eigenbetrieb durch Beschluss des Kreistages vom 20.12.2011r die Jahre 2012, 2013 und 2014 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 979.000,- € zum Abbau des Reparaturstaus zur Verfügung gestellt worden seien. Diese Mittel seien zum großen Teil 2013 zweckentsprechend verwendet worden.

 

KTA Mues fragt, um was es sich bei der TUI-Pauschale handele und weshalb bei den Beamtengehältern ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr veranschlagt worden sei, jedoch eine Beamtenstelle Mitte des Jahres mit einem Angestellten nachbesetzt worden sei.

 

BL Seegers erklärt, dass es sich bei dieser Pauschale um Sachkosten für die bereitgestellten Dienstleistungen des IT-Services handele.

Die betreffende Beamtenstelle habe den SBU sowohl im laufenden Jahr als auch im Jahr 2013 kostenmäßig nicht mehr belastet, da der Mitarbeiter bereits zur Hansestadt abgeordnet gewesen sei und zum 01.10.2013 dorthin versetzt worden sei.

 

KTA Kastenshrt aus, dass seine Fraktion den Ansätzen des dargestellten Wirtschaftsplans sehr gut folgen könne und betont, dass man sich seitens des SBU ambitionierte Ziele für das Wirtschaftsjahr 2015 gesteckt habe. Dies sei insbesondere in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Mittel hervorzuheben.

 

KTA Gründel pflichtet dem bei und ergänzt, dass er insbesondere die vorausschauende Akquirierung von Fördermitteln befürworte.

 

Auch KTA Kruse-Runge erachtet die gesteckten Ziele als sehr ambitioniert. Die Fraktion der Grünen könne den Wirtschaftsplan in jedem Falle mittragen.

 

KTA Jaschke betont, der vorgelegte Wirtschaftsplan verdeutliche, dass kommunale Betriebe durchaus erfolgreich arbeiten könnten.

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2015 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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