Auszug - Umsetzung von Hartz IV
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Wiese erläutert die Vorlage und stellt insbesondere die
Alternativen für die Umsetzung von Hartz IV vor und unterstreicht, dass die
rechtzeitige Leistungsgewährung ab Januar 2005 das wichtigste Anliegen des
Landkreises Lüneburg ist und deshalb die vom Gesetzgeber ermöglichte
Übergangslösung genutzt wird. Der Landkreis stellt daher die Fälle der
bisherigen Sozialhilfeempfänger auf das neue Recht um. Auf Nachfrage von Herrn
Nahrstedt bestätigt Herr Wiese, dass der Nachteil der jetzigen Lösung darin
liegt, dass der bisherige Sozialhilfeempfänger weiterhin zwei Ansprechpartner
hat. Die Gewährung der passiven Leistungen erfolgt durch den Landkreis, die der
aktiven Leistungen durch die Agentur für Arbeit.
Frau Staudte erklärt, dass Sinn und Zweck des neuen Gesetzes
ist, dass sowohl die Leistungsgewährung als auch die Arbeitsvermittlung aus
einer Hand erfolgt. Daher sieht sie die Arbeitsgemeinschaft als sinnvoll an und
bittet um Zwischenberichte bezüglich dahingehender Verhandlungen mit der
Agentur für Arbeit.
Es folgt eine intensive Diskussion bezüglich der Frage, ob die
bisherigen Sozialhilfeempfänger aufgrund der Gesetzesänderung ab Januar 2005
finanziell gleich, besser oder schlechter dastehen werden. Insbesondere wird
angeregt, dass die Sozialhilfeempfänger besondere Hinweise erhalten, dass
zukünftig grundsätzlich keine einmaligen Beihilfen zur Bedarfsdeckung geleistet
werden, da die Regelleistungen dementsprechend höher sind.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit über
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zu verhandeln und dem Ausschuss hierüber
regelmäßig zu berichten.