Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Kallweit berichtet über den Sachstand zum Jagdgehege bzw. den Teichen in Lüdersburg und beantwortet in diesem Zusammenhang die naturschutz-/wasserrechtlichen Fragen der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen an die Verwaltung:
- Hätte der Gewässerausbau im Jagdgehege der Landkreisverwaltung im Zuge der Bearbeitung des Landschaftsrahmenplanes oder der Biosphärenverwaltung auffallen müssen?
Zunächst zur Richtigstellung: der festgestellte Gewässerausbau fand an Teichen außerhalb des Jagdgeheges statt. Der Landschaftsrahmenplan hat nicht die Aufgabe, Abweichungen zwischen Ist und Soll incl. dem Abgleich bestehender Genehmigungssituationen darzustellen und kann dieses schon aufgrund des Maßstabes nicht leisten. Es wäre kreisweit auch nicht finanzierbar. Die Biosphärenreservatsverwaltung ist hier nicht zuständig.
- Haben der Zulauf aus dem Bach und die Ableitung des verschmutzten Teichwassers zu langfristigen Schäden im Gewässersystem rund um das Jagdgehege geführt? Wenn ja, wie werden sie wieder ausgeglichen?
Es konnten Belastungen festgestellt werden, langfristige Schäden sollen durch die Sanierung verhindert bzw. behoben werden. Hier handelt es sich um Gewässer, die in den Zuständigkeitsbereich des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung fallen.
- Werden der Gewässerausbau und die Gewässerverschmutzung als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt? In welcher Größenordnung wird die Verfolgung erwartet?
Zurzeit prüft die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt hinsichtlich einer möglichen schädlichen Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB. Erst wenn von dort keine Straftat festgestellt werden sollte, könnte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren weiter geprüft werden.
- Können die verschmutzten Teiche wieder in einen guten Zustand überführt werden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll dies geschehen und in welchem Zeitraum ist es möglich?
Diese Fragen sollen in einem Sanierungskonzept beantwortet werden, dessen Erstellung dem Verursacher aufgegeben wurde. Es könnte eine Entschlammung vorgesehen werden, die aber schonend erfolgen müsste.
- Seit wann ist der Kreisverwaltung die Missachtung des Tierschutzes im Bereich der Abwehrmaßnahmen der Beutegreifer (Füchse, Greifvögel) bekannt, die es auf die Entenküken abgesehen hatten? Ist sichergestellt, dass sich dieses nicht wiederholt? Welche Maßnahmen hat die Kreisverwaltung dafür vorgesehen?
Im Juli 2014 hatte der NABU dem Landkreis die Informationen übergeben. Vorher war der Sachverhalt hier nicht bekannt. Die Missstände an den Fallen rund um die Teiche sind vom Betreiber inzwischen beseitigt worden. Entsprechende Nachkontrollen haben dieses bestätigt. In Zukunft werden regelmäßig entsprechende Kontrollen durchgeführt.
- Sind alle Fallen inzwischen abgebaut?
Die jagdrechtlich zulässigen Fallen sind im Herbst 2014 vom Betreiber nachgerüstet und entsprechend den jagdrechtlichen Anforderungen an die Ausübung der Fangjagd angepasst worden. Der im Sommer 2014 dokumentierte „Sauenfang“ wurde entfernt.
- Sind die toten Greifvögel im Umkreis des Jagdgeheges auf Todesursachen untersucht worden? Welches Ergebnis haben die Untersuchungen erbracht?
Der Kadaver des Greifvogels, der vor Ort gefunden wurde, war nach fachlicher Einschätzung zu alt und zu verwest, um eine Todesursache noch festzustellen. Das tote Tier wurde daher nicht mitgenommen.
- Sind die Entenküken nach § 2 des Naturschutzgesetzes ordnungsgemäß behandelt worden, bevor sie ausgesetzt wurden?
Es ist sicherlich § 2 Tierschutzgesetz gemeint. Da dem Landkreis nicht bekannt war, dass eine Tierhaltung mit Eintagsküken in Lüdersburg existierte, war eine Kontrolle auch nicht möglich.
Herr Kallweit berichtet über die Aufstallpflicht. In den avifaunistisch wertvollen Bereichen wird zurzeit weiterhin an der Aufstallpflicht festgehalten. Auf der beigefügten Karte wird dargestellt, in welchen Landkreisen die Aufstallpflicht weiterhin besteht. Dabei stimmt sich der Landkreis Lüneburg immer eng mit den Nachbarkreisen Lüchow-Dannenberg und Harburg ab.
Abstimmungsergebnis:
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Anlagen: | |||||
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1 | Karte_Aufstallungsanordnungen (135 KB) |