Auszug - Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 05.02.15 (Eingang: 06.02.15); Änderungsantrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 08.03.2015 (Eingang: 09.03.2015) Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 09.03.2015)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dr. Kämpny begründet den Antrag der Gruppe.
Herr Wiese berichtet, dass in den ersten drei Monaten ein grundsätzliches Arbeitsverbot für Asylbewerber vorliege. Anschließend bis zum 15. Monat dürfe dieser Personenkreis lediglich in „Mangelberufen“ ihre Arbeit aufnehmen, dieses sei von der Agentur für Arbeit zu prüfen. In der Regel werde diese abgelehnt. Ab dem 15. Monat haben die Asylbewerber dann Zugang zum Arbeitsmarkt. Hier arbeiten die Sozialämter mit der Agentur für Arbeit zusammen. Die Agentur für Arbeit ist ab diesem Zeitpunkt (lediglich) für die Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt zuständig, die Leistungen zum Lebensunterhalt werden vom Sozialamt gewährt. Ganz aktuell laufen diesbezüglich Abstimmungsgespräche zwischen dem Landkreis, der Hansestadt und der Agentur für Arbeit Lüneburg.
Der Ausschuss diskutiert ausführlich über den Antrag.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Änderungsantrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 08.03.2015 zur Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und betrachtet ihn durch tägliches Verwaltungshandeln als erledigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig