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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Fragen und Anregungen aus dem Publikum   

Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg,21335 Lüneburg, Sitzungssaal Auf dem Michaeliskloster4
TOP: Ö 4
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.07.2015    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Beschluss

Die Frage aus dem Publikum bezieht sich auf das Leitbild der IBR. Hier wird konstatiert, dass unter Beteiligung der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund, wie z.B. Selbsthilfegruppen und Migrationsdiensten, ein Integrationskonzept entwickelt werden soll. Das Konzept soll Menschen unterschiedlichster Herkunft Möglichkeiten der Einbindung und Einbeziehung in die Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse bieten. Die Nachfrage gilt dem Stand des Entwicklungsprozesses für dieses Integrationskonzept.

Das Integrationskonzept wird sich aus verschiedenen Abschnitten zusammensetzen, die die unterschiedlichen Bedarfe einzelner Zielgruppen abbilden. Seit 2014 ist z.B. ein Workflow erarbeitet und mit allen Hauptverwaltungsbeamten und den Sozialraumträgern abgestimmt worden. Der Workflow regelt die  Aufnahme, Erstorientierung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Die verstärkte Zuwanderung stellt den Landkreis vor große Herausforderungen. Ziel ist die stärkere Vernetzung der Akteure:  Inzwischen haben sich regelmäßig tagende Arbeitsgruppen nach Themenschwerpunkten zusammengefunden, die sich z.B. mit der Integration von Migrantinnen und Migranten in Ausbildung und Arbeit beschäftigen. Herr Wiese stellt in Aussicht, dass im 2. Halbjahr 2015 erneut eine Flüchtlingskonferenz stattfinden wird, die sich an einem aktuellen Schwerpunktthema orientieren soll. Dies wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben und könnte sich entweder mit der Integration in den Arbeitsmarkt befassen oder mit der Aufnahme von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen. Seine Ausführungen werden von Frau Lütjohann ergänzt, die über die zu erwartende Quote der unbegleiteten Jugendlichen informiert und über die Herausforderungen, diese adäquat unterzubringen und in Bildungsprozesse zu integrieren. Hier bereite man sich seitens der beteiligten Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis und ihrer politischen Gremien (z.B. Sozialausschüsse)  seit einigen Wochen schon auf die Konsequenzen, die das neue Gesetz für die Kommunen mit sich bringen, vor. Die Ergebnisse könnten  in der letzten IBR- Sitzung des Jahres präsentiert werden. Derzeit liegt die Anzahl der Minderjährigen in Hansestadt und Landkreis zum 30.06.2015 bei 7 Personen. Es steht zu erwarten, dass insgesamt etwa 50 Jugendliche im Rahmen der derzeitig gültigen Verteilungsquote in den Kommunen aufgenommen werden müssen. Frau Grimme verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des NIR, die sie in ihrer Funktion als Repräsentantin des NIR in der Kommission Migration und Teilhabe auf Ebene der Landesregierung eingebracht habe.

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