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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Entlassung des LSK-Sportgeländes aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ilmenautal", Bauleitplanung der Stadt Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2004    
Zeit: 14:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dahlenburg
Ort: Schützenhaus Dahlenburg, Dornweg, 21368 Dahlenburg
2004/118 Entlassung des LSK-Sportgeländes aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ilmenautal", Bauleitplanung der Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Holsten, MathiasAktenzeichen:61.24
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dörbaum berichtet, dass im Niedersächsischen Landtag derzeit eine Petition behandelt werde. Im Bauausschuss der Stadt Lüneburg habe Einigkeit bestanden, dass vor Abschluss der Beratungen im Petitionsausschuss eine Abstimmung auch dort nicht erfolgen solle. Auch herrsche Einvernehmen darüber, dass dem LSK geholfen werden solle, weiter Sport betreiben zu können.

Eine Beschlussfassung soll auf die nächste Sitzung des Kreistages verschoben werden.

 

KTA Kaidas bittet um Unterbrechung der Sitzung.

 

 

 

Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

 

 

 

EKR Dr. Porwol schlägt nach dem soeben geführten Gespräch vor, dass die Verordnung heute gemäß der Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen werde. Dieser Beschluss werde vorbehaltlich der Entscheidung des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtages erfolgen. Stelle der Landtag Fehler bei der Abwägung hinsichtlich des Landschaftsschutzes fest, werde die Angelegenheit dem Kreistag noch einmal vorgelegt. Mache sich der Landtag die Sach- und Rechtslage zu Eigen, so wie sie von Stadt und Landkreis Lüneburg vorgetragen worden sei, sei der Fall abgeschlossen.

 

KTA Dahms macht deutlich, dass er dem Sport in Lüneburg über 30 Jahre lang sehr verbunden gewesen sei und ihm die Geschichte des LSK bekannt sei. Der LSK sei ein Traditionsverein, dem 450 Mitglieder angehören. Die FDP-Fraktion sei gegen die Entlassung des Geländes aus dem Landschaftsschutzgebiet. Obwohl der LSK Teilschuld an der vorhandenen Problematik trage, solle dem Verein die Heimat belassen werden. Es sei unverständlich, wie ein Verein mit 450 Mitgliedern und einem Grundstück im Wert von 1,00 € 1,3 Mio. € Schulden haben könne. Die FDP-Fraktion sei der Ansicht, dass trotz dieser Tatsache Kredite und Bürgschaften geflossen seien und die Fraktion nicht bereit sei, Grundstücksspekulationen zu unterstützen.

 

KTA Köne vertritt den Standpunkt, dass eine rechtmäßige Entlassung aus dem Landschaftsschutz nur möglich sei, wenn hier eine Abwägung zwischen Belangen von Natur und Landschaft und von städtebaulicher Entwicklung stattfinden würde. Es sei jedoch allgemein bekannt, dass es in dem vorliegenden Fall darum gehe, dass sich der LSK in der Vergangenheit finanziell übernommen habe. Dies sei mit tätiger Mithilfe der Sparkasse sowie weiter Teile der Politik erfolgt. Es sei ein Kredit gewährt worden, der nie hätte gewährt werden dürfen. Dass die Stadt Flächen für gehobenes Wohnen benötige, sei nach Auffassung von KTA Köne lediglich ein konstruiertes Argument. Selbst wenn der Bedarf an hochwertigen Flächen in diesem Maße vorhanden sei, gebe es in Lüneburg wesentlich geeignetere Flächen als die Fläche des LSK im Landschaftsschutzgebiet.

Der wahre Grund für die Entlassung sei also die Entschuldung des LSK, was ein rechtswidriges Verfahren sei. Dies schade der politischen Kultur und der Glaubwürdigkeit Aller. Die GRÜNE-Fraktion werde aus diesem Grund der Entlassung des Geländes nicht zustimmen.

 

EKR Dr. Porwol stellt klar, dass die Mitglieder des Kreistages heute als Untere Naturschutzbehörde entscheiden sollen, ob es eine Entlassung eines intensiv gedüngten Sportplatzes aus einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gebe. Die von den Vorrednern genannten Argumente stehen in öffentlicher Diskussion, seien jedoch nicht Thema der heutigen Beschlussfassung. Vielmehr gehe es um die Frage, ob ein intensiv bewirtschafteter und gedüngter Sportplatz landespflegerisch höher zu bewerten sei als eine Einfamilienhausbebauung. Der Planungswille sei von der Stadt Lüneburg als zuständige Behörde formuliert und aufgestellt worden. Es sei ein entsprechender Grünordnungsplan erstellt worden, der Grundlage für die heutige Entscheidung sei. Die eingegangenen Einwände und Anregungen seien von den Landespflegern damit abgewiesen worden, dass keine Belange von Natur und Landschaft betroffen seien.

 

- 6 -

Beschluss:

Beschluss:

Der Verordnung zur Entlassung der Teilfläche wird unter Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen Auflagen und Bedingungen zugestimmt. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages keinerlei rechtliche Bedenken hiergegen erhebt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:  41 : 9 bei 3 Enthaltungen

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