Auszug - Entlassung des LSK-Sportgeländes aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ilmenautal", Bauleitplanung der Stadt Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dörbaum
berichtet, dass im Niedersächsischen Landtag derzeit eine Petition behandelt
werde. Im Bauausschuss der Stadt Lüneburg habe Einigkeit bestanden, dass vor
Abschluss der Beratungen im Petitionsausschuss eine Abstimmung auch dort nicht
erfolgen solle. Auch herrsche Einvernehmen darüber, dass dem LSK geholfen
werden solle, weiter Sport betreiben zu können.
Eine Beschlussfassung soll auf die nächste Sitzung des
Kreistages verschoben werden.
KTA Kaidas bittet
um Unterbrechung der Sitzung.
Die Sitzung wird für 10 Minuten
unterbrochen.
EKR Dr. Porwol schlägt
nach dem soeben geführten Gespräch vor, dass die Verordnung heute gemäß der Beschlussempfehlung
der Verwaltung beschlossen werde. Dieser Beschluss werde vorbehaltlich der Entscheidung
des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtages erfolgen. Stelle der Landtag
Fehler bei der Abwägung hinsichtlich des Landschaftsschutzes fest, werde die
Angelegenheit dem Kreistag noch einmal vorgelegt. Mache sich der Landtag die
Sach- und Rechtslage zu Eigen, so wie sie von Stadt und Landkreis Lüneburg
vorgetragen worden sei, sei der Fall abgeschlossen.
KTA Dahms macht
deutlich, dass er dem Sport in Lüneburg über 30 Jahre lang sehr verbunden
gewesen sei und ihm die Geschichte des LSK bekannt sei. Der LSK sei ein
Traditionsverein, dem 450 Mitglieder angehören. Die FDP-Fraktion sei gegen die
Entlassung des Geländes aus dem Landschaftsschutzgebiet. Obwohl der LSK
Teilschuld an der vorhandenen Problematik trage, solle dem Verein die Heimat
belassen werden. Es sei unverständlich, wie ein Verein mit 450 Mitgliedern und einem
Grundstück im Wert von 1,00 € 1,3 Mio. € Schulden haben könne. Die
FDP-Fraktion sei der Ansicht, dass trotz dieser Tatsache Kredite und
Bürgschaften geflossen seien und die Fraktion nicht bereit sei,
Grundstücksspekulationen zu unterstützen.
KTA Köne vertritt den Standpunkt,
dass eine rechtmäßige Entlassung aus dem Landschaftsschutz nur möglich sei,
wenn hier eine Abwägung zwischen Belangen von Natur und Landschaft und von
städtebaulicher Entwicklung stattfinden würde. Es sei jedoch allgemein bekannt,
dass es in dem vorliegenden Fall darum gehe, dass sich der LSK in der
Vergangenheit finanziell übernommen habe. Dies sei mit tätiger Mithilfe der
Sparkasse sowie weiter Teile der Politik erfolgt. Es sei ein Kredit gewährt
worden, der nie hätte gewährt werden dürfen. Dass die Stadt Flächen für
gehobenes Wohnen benötige, sei nach Auffassung von KTA Köne lediglich ein
konstruiertes Argument. Selbst wenn der Bedarf an hochwertigen Flächen in
diesem Maße vorhanden sei, gebe es in Lüneburg wesentlich geeignetere Flächen
als die Fläche des LSK im Landschaftsschutzgebiet.
Der wahre Grund für die Entlassung sei also die Entschuldung
des LSK, was ein rechtswidriges Verfahren sei. Dies schade der politischen
Kultur und der Glaubwürdigkeit Aller. Die GRÜNE-Fraktion werde aus diesem Grund
der Entlassung des Geländes nicht zustimmen.
EKR Dr. Porwol stellt
klar, dass die Mitglieder des Kreistages heute als Untere Naturschutzbehörde entscheiden
sollen, ob es eine Entlassung eines intensiv gedüngten Sportplatzes aus einer
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gebe. Die von den Vorrednern genannten
Argumente stehen in öffentlicher Diskussion, seien jedoch nicht Thema der
heutigen Beschlussfassung. Vielmehr gehe es um die Frage, ob ein intensiv bewirtschafteter
und gedüngter Sportplatz landespflegerisch höher zu bewerten sei als eine
Einfamilienhausbebauung. Der Planungswille sei von der Stadt Lüneburg als
zuständige Behörde formuliert und aufgestellt worden. Es sei ein entsprechender
Grünordnungsplan erstellt worden, der Grundlage für die heutige Entscheidung
sei. Die eingegangenen Einwände und Anregungen seien von den Landespflegern
damit abgewiesen worden, dass keine Belange von Natur und Landschaft betroffen
seien.
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Beschluss:
Der Verordnung zur Entlassung der Teilfläche wird unter
Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen Auflagen und
Bedingungen zugestimmt. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der
Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages keinerlei rechtliche
Bedenken hiergegen erhebt.
Abstimmungsergebnis: 41
: 9 bei 3 Enthaltungen