Auszug - Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 13.01.2016 (Eingang:13.01.16);Teilhabe von Gehörgeschädigten am gesellschaftlichen Leben im Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss |
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen. Sie lautet wie folgt:
- Wie stellt sich die Situation von hörgeschädigten Menschen im Landkreis Lüneburg aus Sicht der Kreisverwaltung dar?
- Wie lässt sich die gesellschaftliche Teilhabe von hörgeschädigten Menschen im Landkries Lüneburg verbessern und welche Unterstützung für die Betroffenen wird seitens der Kreisverwaltung geboten?
Antwort:
Knapp 300.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland seien so stark hörgeschädigt, dass ihnen auf Grund ihrer Hörschädigung ein Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden ist. Von diesen seien ca. 80.000 von frühester Kindheit Gehörlose, die die Gebärdensprache beherrschen.
Der Landkreis Lüneburg nehme das Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und insbesondere die Regelung des § 6, die sich mit der Situation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen befasst, sehr ernst. In der hausinternen Datenbank sei der Gesetzestext hinterlegt und es sei zugleich auf ein Dolmetschersuchsystem verlinkt. Ein weiteres Dolmetschersuchsystem findet sich in unserem Intranet, das Zugriff auf über Tausend Gebärdendolmetscher ermöglicht. Es sei zwar in der Regel selten, dass Gebärdendolmetscher in Anspruch genommen werden, im Laufe der letzten Jahre etwa fünf- bis sechs Mal. Sollte es aber erforderlich sein, organisiere der Landkreis den Einsatz des Gebärdendolmetschers und trage die Kosten.
In seiner Eigenschaft als Schulträger arbeite der Landkreis eng mit seinem Gesundheitsamt und dem mobilen Dienst der Landesschulbehörde zusammen, um technische und räumliche Voraussetzungen zu klären und zu schaffen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Unterricht in der Regelschule zu ermöglichen. Dann werden zum Beispiel Kopfhörer und Mikrofone vom Schulträger zur Verfügung gestellt und/oder Klassenräume hinsichtlich der Akustik besonders behandelt und ausgestattet.
Die Grundschulen in Hansestadt und der Fläche des Landkreises besuchen zurzeit zehn, die weiterführenden Schulen 21 Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf „Hören“. Es gebe natürlich auch Fälle, die den Schulbesuch an einer speziellen Schule notwendig machen – aktuell befördert der Landkreis acht Schülerinnen und Schüler zum Bildungszentrum „Hören und Kommunikation“ nach Hamburg.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff SGB XII werden Leistungen im Einzelfall erbracht. Fest stehe allerdings auch, dass für diesen Bereich dann eher die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die Krankenkasse in Betracht komme und, wenn es um Integration auf dem Arbeitsmarkt geht, die Integrationsämter Leistungen erbringen. Dies können sowohl Beratungsleistungen als auch finanzielle Leistungen sein, um Arbeitsplätze zu sichern oder um neue Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
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