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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Gödecke, Fraktion Die Unabhängigen vom 02.03.2016 (Eingang: 02.03.2016) zum Thema Elbehochwasser und 2D-Modellierung  

Kreistag
TOP: Ö 27.4
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 14.03.2016    
Zeit: 14:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2016/068 Anfrage von KTA Gödecke, Fraktion Die Unabhängigen vom 02.03.2016 (Eingang 02.03.2016) zum Thema Elbehochwasser und 2D-Modellierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage von KTA Gödecke. Er kann nur für den Landkreisneburg sprechen, nicht für das NLWKN oder für die Bundesanstalt für Gewässerkunde.

 

1.1   Was bedeutet die Aussage des NLWKN Es wurde nach dem Machbaren gefragt“?

Antwort:

Diese Frage könne von Seiten des Landkreises neburg nicht beantwortet werden.

 

1.2. Welche Organisationen, Berden, Parteien etc. haben die Fragestellungen formuliert?

1.3. Wo sind die Fragestellungen einsehbar?

Antwort:

Das 2-D Modell wurde im Umweltausschuss umfangreich dargestellt und dieses 2-D Modell sei nur eine Software. Es sei eine riesige Datenbank mit einer enormen Datenmenge. Dieses Tool simuliere lediglich den Durchfluss von Wasser, mehr nicht. Das seien so komplexe Rechenvorgänge, die könne ein Mensch nicht mehr erfassen. Darin seien weder Fragen noch politische Vorgaben enthalten, sondern es werde nur am Computer gezeigt, wie eine gewisse Strömung und eine gewisse Menge Wasser und Geschwindigkeit an die nächste Datenzelle weitergegeben werde und wie sich das fortsetze.

 

1.4 Hat der Landkreis Lüneburg in der Projektgruppe "Abflussverbessernde Maßnahmen an der untere Mittelelbe" ein Stimmrecht oder nur ein Vorschlagsrecht?

Antwort:

Dies sei ein Missverständnis; in der Projektgruppe werde nichts beschlossen, sondern sich abgestimmt. Man müsse hierbei sehen, dass weder der Landkreis Lüneburg noch das Land einfach auf ein fremdes Grundstück gehen und dort alles wegschneiden könne. Man könne auch nicht von einem Grundstückseigentümer irgendetwas verlangen, dazu müsste man nach Recht und Gesetz einen Bescheid erlassen. In diesem Arbeitskreis entwickle man gemeinsam Lösungen und da sei der Landkreis Lüneburg ein Partner von vielen.

 

2. Welche politischen, gesetzlichen, finanziellen oder technischen Vorgaben sind in die Fragestellung eingeflossen?

Antwort:

Die gebe es nicht und die könne man auch nicht in das 2-D-Modell hineinprogrammieren.

 

3. Wann und wo werden die Ergebnisse der Untersuchungen (im Besonderen die hydraulischen Gleichungen) die der 2D Modellierung (BfG-1848) zu Grunde liegen veffentlicht bzw. wo nnen sie eingesehen werden?

Antwort:

Es sei nicht mehr so wie früher, wo man noch gewisse Berechnungsformeln hatte, sondern dort finden hochkomplexe Berechnungsvorgänge statt, die EDV gestützt seien.

 

4. Die 2D- Modellierung ist nicht verwendbar, um damit die Gefahren eines Eishochwassers zu lokalisieren und somit Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Was unternimmt die Verwaltung um dieser Gefahr konkret zu begegnen?

Antwort:

Die Bildung von Eis sei ein solch komplexer Vorgang, dies sei bis heute wissenschaftlich nicht vorhersehbar. Es gebe sicherlich Risikolagen, gegen die man arbeiten könne, aber es sei völlig unmöglich, dies mit einem Computer entsprechend auszurechnen. Dies sei weder planbar noch vorhersehbar.

 

5. Ist die Erkenntnis aus der 2D Modellierung, dass eine Vegetation aus Grasland im Deichvorland eine deutliche Absenkung des Hochwasserpegels bedeutet (bis zu 75cm), für die Verwaltung eine vorrübergehende umsetzbare Alternative, bis andere (bauliche) Maßnahmen umgesetzt sind, da diese noch Jahrzehnte dauern würden? Wenn „Nein“ warum nicht?

Antwort:

Dies beruhe auf einem Missverständnis. In der Tat sei es so, dass in dem Bericht an einer Stelle unterstellt werde, wie es wäre, wenn alle Gehölze, die es im Elbvorland gebe, nicht da wären. Es gab gleichzeitig die Überlegung, wie es denn wäre, wenn das komplette Elbvorland völlig zugewachsen wäre. Diese Überlegungen seien nicht deswegen angestellt worden, um tatsächlich einen Komplettrückschnitt vorzubereiten, sondern nur um die beiden möglichen Extreme in der Theorie anzuzeigen. Die Aussage sei, dass es nicht viel ausmache, dies wären ungefähr 75 cm nach oben oder unten mehr. Hierauf gestützt zu sagen, die Verwaltung schneide alles weg, sei gesetzlich in dieser Form gar nichtglich.

 

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