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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Kreiselbau Bleckede  

Kreistag
TOP: Ö 28.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 14.03.2016    
Zeit: 14:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
 
Wortprotokoll
Beschluss

KTA Gödecke stellt eine Frage zum Kreiselbau in Bleckede. In Bleckede brütet in 50 Meter Entfernung ein Storch auf dem Schornstein und er möchte wissen, ob das dem Landkreis Lüneburg bekannt sei. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sei es verboten, geschützte Arten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören. Die Landesstraßenbaubehörde meinte, vom Landkreis kamen keine Einwendungen.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass der Landkreis Lüneburg Einwendungen erhoben hätte, wenn dies notwendig gewesen wäre. Er werde dies in Erfahrung bringen.

 

Stellungnahme des Fachdienstes Umwelt:

Das Straßenbauamt habe einen Biologen beauftragt, die mögliche Gefährdung des Storches durch die Bauarbeiten zu bewerten. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen sei. Zusätzlich werde das Verhalten des Storches im Laufe der Bauarbeiten noch beobachtet und ggf. darauf reagiert. Insofern nne man den Bauarbeiten beruhigt entgegen sehen.

 

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