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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Gödecke (Die Unabhängigen) vom 09.06.16 (Eingang: 09.06.16); Hochwasserschutz an der Elbe  

Kreistag
TOP: Ö 31.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.06.2016    
Zeit: 14:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2016/162 Anfrage von KTA Gödecke (Die Unabhängigen) vom 09.06.16 (Eingang: 09.06.16);
Hochwasserschutz an der Elbe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage von KTA Gödecke zum Hochwasserschutz. Diese lautet wie folgt:

 

  1. Gibt es außer der Deichrückverlegungsvariante „Vitiko“  (Bleckede/Radegast) auch andere untersuchte Varianten zum Beispiel die rechtselbischen „Wappauwiesen“?
  2. Wie ist die Sachlage zur Festlegung eines neuen Bemessungshochwassers (an der Elbe), als Voraussetzung für eine erhebliche Deicherhöhung / Deichneubau?
  3. Wieviel Polderflächen wurden an der Elbe (Bundesweit) seit Juni 2013 geschaffen?
  4. Gibt es eine zentrale Behörde, die alle Länder-Maßnahmen koordiniert?
  5. Das Wasserhaushaltsgesetz WHG regelt die Maßnahmen zum Hochwasserschutz (§§ 73,74,75,…78  dem stehen (im Biosphärenreservat) andere Gesetze gegenüber, welche Gesetze sind das Konkret?
  6. Ist der Hochwasserschutz nicht vorrangig gegenüber dem Naturschutz?

 

Antwort:

  1. Der Landkreis Lüneburg sei in diesem Zusammenhang nur ein Akteur von vielen. Man könne nicht kraft eigener Willensbildung sagen, was geschehe oder nicht geschehe. Dies seien komplexe Vorhaben und es gebe in der Tat nicht nur die eine Überlegung zur Deichrückverlegung, sondern mehrere. Allerdings seien dies solche, die nicht im Landkreis Lüneburg liegen und es gebe hier zuständige Behörden, die das entsprechend rechnen und umsetzen.
  2. Dies sei ein großes Ärgernis für den Landkreisneburg, weil es seit langer Zeit Ideen gebe, dass sog. Bemessungshochwasser neu zu definieren. Es gehe aber nicht voran. Es gebe allerdings einen neuen Wert, er liege bei 4.554 Kubikmeter je Sekunde. Tröstlich sei, dass die Verwaltungen des Landes und Bundes diesen Wert bereits anwenden, wenn es um neue Planungen gehe. Er sei offiziell leider noch nicht festgesetzt worden.
  3. Dies seien sehr komplizierte Verfahren, weil Eigentümer dahinterstehen und es noch viele andere Fragen gebe. Es wurden seit 2013 keine neuen Polderflächen geschaffen, es laufen allerdings einige Verfahren.
  4. Eine solche Berde gibt es nicht. Man sei darauf angewiesen, dass die zuständigen Länder sich freiwillig auf bestimmte Dinge verständigen.
  5. Diese Frage sei für ihn schwierig aufgrund des sehr umfangreichen Gesetzesumfanges und daher nicht zu beantworten.
  6. Der Hochwasserschutz verdränge sicherlich manche naturschutzfachlichen Gesetze, aber natürlich nicht alle Gesetze.

 

KTA Gödecke stellt eine Zusatzfrage zu Frage 1. Er meinte nicht die Deichrückverlegungsvarianten der Elbe gesamt, sondern in Bezug auf den Landkreis Lüneburg, also ob es in unserem Bereich noch „Planungsspiele“ gebe.

 

EKR Krumböhmer wird die Antwort im Protokoll geben.

 

 

Antwort von EKR Krumböhmer im Rahmen der Protokollerstellung:

 

Mit Mitteln des Nationalen Hochwasserschutzprogramms wird derzeit beim NLWKN an einer Machbarkeitsstudie als erster Schritt für eine mögliche Deichrückverlegung im Bereich der Vitico (Bleckede) gearbeitet.

 

Weitere Machbarkeitsstudien (oder gar konkretere Planungen) zu Deichrückverlegungen im Landkreis Lüneburg sind nicht bekannt.

 

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