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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zukünftige Besetzung des IBR, Auswahlverfahren Personen mit Migrationshintergrund  

Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.08.2016    
Zeit: 15:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Mitglieder des Gremiums sind sich einig, dass der Integrationsbeirat  auch in der kommenden Legislaturperiode  bestehen bleiben muss, um die Perspektive der Zugewanderten in die Arbeit der politischen Gremien in Hansestadt und Landkreis einzubringen. Allerdings muss die Teilhabe der Migrant*innen gestärkt werden, um eine höhere Identifikation mit dem Gremium und Motivation zur aktiven Mitgestaltung zu erzielen. Vorgeschlagen wurde, den Anteil der Migrant*innen im Beirat zu erhöhen und gleichzeitig die Anzahl von Repräsentanten aus der  Politik und den Wohlfahrtsverbänden einzuschränken. Folgende Besetzung ist denkbar und soll als Vorschlag bis zum nächsten Treffen in den Fraktionen vorgestellt und beraten werden: Die Politiker*innen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg sollen durch die Vorsitzenden der  neu zu besetzenden Sozialausschüsse vertreten sein sowie durch einen Vertreter*in  der Hauptverwaltungsbeamten. Stellvertreter*in  kann die/der  jeweilige/n Stellvertreter*in der/des Sozialausschussvorsitzenden sein, die Hauptverwaltungsbeamten entscheiden selbst über eine geeignete Vertretungsregelungr ihren Repräsentanten. Die Wohlfahrtsverbände bestimmen zusammen ebenfalls ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Beirat. Die Migrantenorganisationen, die in Lüneburg aktiv sind,  sollten  jeweils eine Person als ständiges   Mitglied entsenden und eine/n Stellvertreter*in benennen. Das Gremium kann von dieser Regelung  profitieren, weil auf diese Weise Multiplikator*innen aus den Communities an den Beratungen teilnehmen, die die Belange ihrer Mitglieder einbringen können, bzw. die Vorhaben des Gremiums in ihre Communities zurück kommunizieren können. Ob  Wahl oder Benennung ihrer / ihresVertreter*in obliegt den zu beteiligenden Migrantenselbstorganisationen. Darüber hinaus sollten noch ein bis fünf Plätze an interessierte Migrant*innen vergeben werden, um die Vielfalt der zugewanderten Bevölkerung abzubilden und auch nicht organisierten Migrant*innen eine Stimme zu geben. Interessierten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich um einen Sitz im Beirat zu bewerben. Insgesamt sollten maximal 16 Personen, möglichst genderparitätisch verteilt,  dem Gremium angehören. Der Vorsitz sollte einem/einer Migrant*in vorbehalten bleiben (Satzung des IBR von 1/2015, § 7.2) . Je ein Mitglied mit Migrationsgeschichte soll regelmäßig an den Sitzungen der Sozialausschüsse als beratendes Mitglied  teilnehmen. Das Gremium soll weiterhin durch die Verwaltung organisatorisch unterstützt werden. Alle zukünftigen Mitglieder sollen an einer Qualifizierung teilnehmen, um für kulturelle Unterschiede in Bezug auf Kommunikation sensibilisiert zu werden und Abläufe und Rahmenbedingungen der politischen Gremienarbeit kennen zu lernen. Dabei ist es denkbar und wünschenswert, dass die Wissensvermittlung unter Einbeziehung der Mitglieder als „Dozent*innen“ organisiert wird. Diese Vorbereitung findet sich in TOP 4 als eine der Veranstaltungen wieder, die über die Niedersächsische Lotto-Stiftung beantragt wird. Sollte der Antrag nicht erfolgreich sein, kann die Qualifizierung auch durch die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe im BIB kostenfrei durchgeführt werden.

 

 

 

 

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