Auszug - Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 04.12.16 (Eingang: 05.12.16); Ergebnisoffene Prüfung von Elbbrücken-Alternativen
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Vors. Dittmers erläutert, dass drei Anträge gestellt wurden. Einmal der Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen sowie zwei weitere Änderungsanträge von SPD und CDU. Im Kreisausschuss konnte keiner der Anträge mit einer Mehrheit empfohlen werden.
LR Nahrstedt erläutert die Ausgangslage. Er macht den Kreistagsmitgliedern den Vorschlag, sich gemeinsam zusammenzusetzen und ausführlich zu besprechen, was zur Planung und Finanzierung der Elbbrücke in den letzten Jahren bislang alles gelaufen sei, um alle auf einen Sachstand zu bringen. Danach könne man versuchen, Anfang nächsten Jahres einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen, um diesen im März 2017 im Kreistag zu beschließen.
KTA Wiemann begründet den Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen. Seiner Ansicht nach habe man ein Glaubwürdigkeitsproblem. In der Ostregion habe LR Nahrstedt keine Zustimmung erhalten. Eine große Mehrheit im Landkreis mit 72 % habe man „vom Tisch gefegt“. Die Bevölkerung glaube dem Landrat nicht. Es sei notwendig, gerade die Bürgerinnen und Bürger des Ostkreises mitzunehmen. Seine Gruppe möchte alle Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Er spricht sich für eine ergebnisoffene Prüfung aus. Er plädiere dafür, nach der gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung einen fraktionsübergreifenden Antrag zu fassen.
LR Nahrstedt betont die Wichtigkeit, dass alle Kreistagsabgeordneten auf denselben Sachstand gebracht werden. Bei der Brückenbefragung haben sich 50,1 % der Bevölkerung gegen die Brücke ausgesprochen und gesagt, dass sie die Brücke nur bis zu Kosten in Höhe von 10 Mio. Euro mittragen. Diese Tatsache werde immer wieder umgedreht und behauptet, die Brückenbefürworter hätten die Mehrheit gehabt.
KTA Kamp begründet den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Er werbe seit längerem dafür, dass zu diesem Thema ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen erarbeitet werde. Eine ergebnisoffene Prüfung habe man jahrelang verfolgt und am Ende gab es kein Ergebnis. Das Problem aus dem CDU-Antrag seien für ihn die externen Berater, welche man in der Arbeitsgruppe hinzuziehen wolle. Seine Fraktion habe beschlossen anders vorzugehen, denn sie habe gemerkt, dass der Informationsstand bei vielen Abgeordneten verbesserungswürdig sei. Das Bundeskabinett habe am 02.11.16 den Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes II beschlossen. Möglicherweise könnte das Bauwerk Brücke in das Gesetz mit aufgenommen werden. Er bittet um Zustimmung zum Antrag der SPD.
KTA Blume stimmt KTA Wiemanns Ausführungen zu. Der Kreistag und die Verwaltung haben ein Glaubwürdigkeitsproblem in Sachen Brücke. In weiten Teilen der Bevölkerung sei in den letzten fünf Jahren der Eindruck entstanden, dass die Brücke möglichst verhindert werden sollte. Es gehe nun darum, die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Deswegen sei es richtig, eine Arbeitsgruppe mit allen Fraktionen einzurichten, unter Einbeziehung von Befürwortern, Kritikern und Sachverständigen. Ebenso seien andere, alternative Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, um die kurz- und mittelfristigen Perspektiven im Amt Neuhaus zu verbessern. Dazu sei die Arbeitsgruppe ein gutes Instrument, um Vertrauen in der Bevölkerung wiederzugewinnen ohne das feste Versprechen einer Brücke.
LR Nahrstedt weist ein Glaubwürdigkeitsproblem zurück. Es stehen alle Informationen zur Brücke im Internet. Er habe bei allen Veranstaltungen im Amt Neuhaus seine Meinung vertreten und immer gesagt, dass bei 10 Mio. Euro für ihn Schluss sei. Viele Gespräche mit dem Staatssekretär in Mecklenburg-Vorpommern habe er geführt. Die durchgeführten Planungen waren nicht gerade kostengünstig. Wenn jemand meint, man müsse nochmals in vertiefte Planungen einsteigen müsse er auch sagen, aus welchen Mitteln dies finanziert werden solle.
KTA Fahrenwaldt findet es schwierig die Anträge abschließend zu behandeln. Er findet nicht, dass man noch eine weitere Informationsveranstaltung benötige. Die Fraktion DIE LINKE werden dem SPD-Antrag nicht zustimmen. Es brauche vielmehr einen politischen Willen zur Umsetzung, damit die Bürgerinnen und Bürger über die Elbe gelangen.
KTA Gros findet, dass man in die Überlegung einbeziehen sollte, warum es überhaupt eine Straßenbrücke sein soll und wozu diese diene. Der Hochwasserschutz sei ein wichtiger Aspekt. Jeder wisse, dass Hochwasser an einer Brücke nicht Halt mache. Der CDU-Antrag könne dahingehend erweitert werden, dass auch andere Alternativen zu prüfen seien.
KTA Bothe begrüßt im Namen der AfD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion. Der Landrat habe die Brücke versucht hinzubekommen, es aber nicht geschafft. Daher sehe er dies nun als Aufgabe des neu gewählten Kreistages.
KTA Gaus findet, dass die Informationsveranstaltung des SPD-Antrags in der Sache nicht weiterführe. Mit dem CDU-Antrag sei er so nicht einverstanden, denn es werde nur von Straßenverkehrsverbindung gesprochen und nicht von einer ergebnisoffenen Lösung. Auch der gewählte Zeitplan sei nicht zielführend.
KTA Kruse-Runge empfindet den Antrag der FDP/Die Unabhängigen als falschen Antrag zur falschen Zeit. Dem CDU-Antrag könne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Wenn man sich schon wieder mit dem Thema auseinandersetzen wolle, dann könne man ruhig „höher greifen“. Sie nennt die Solar- oder Elektrofähre als Stichwort. Ihre Fraktion stand dem Brückenthema bereits in der Vergangenheit skeptisch gegenüber und sie werde ihre Argumente in die Arbeitsgruppe einbringen. Ihr graut es davor, wenn den Menschen im Amt Neuhaus erneut falsche Hoffnungen gemacht werden.
KTA Köhlbrandt widerspricht der Aussage aus dem Antrag der CDU, dass die Elbbrücke bei Lauenburg während des Elbhochwassers 2013 für den Lastverkehr nicht nutzbar gewesen sei. Es gehe nicht darum, dass die Brücke die Last nicht aufnehmen könne, sondern dass man bei Hochwasser auf der anderen Seite im Lauenburger Hafen nicht weiterfahren könne. Er vermisse beim CDU-Antrag eine Grenze bei der Informationsbeschaffung und externen Sachverstand, bis zu welcher Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt werden.
KTA Plaschka bedauert es sehr, dass die Fraktionen im Kreistag zu diesem Thema keinen gemeinsamen Antrag hinbekommen haben, obwohl der Antrag der CDU und der FDP/Die Unabhängigen sehr eng beieinander liegen.
KTA Schulz-Hendel empfindet dies alles als einen Wettbewerb, wer sich in der neuen Wahlperiode zum Thema Brücke nun besser einbringe. Im Grunde seien die Menschen im Amt Neuhaus die Leidtragenden, denn diese werden mit falschen Versprechungen betrogen. Er findet das nicht in Ordnung. Man sollte sich um eine einwandfreie Fährverbindung kümmern. Das wäre ein ehrlicher und ernsthafter Beitrag.
KTA Schröder-Ehlers schließt sich ihrem Vorredner an. Im Moment sei keine Finanzierungsmöglichkeit für eine Elbbrücke ersichtlich. Der Landrat habe sich um eine Finanzierung sehr bemüht, doch alle Versuche liefen ins Leere. Keiner, weder Land, noch Bund noch EU wollten die Brücke unterstützen. Man sollte aber bei dem neuen Hochwasserschutzgesetz den Bundestagsabgeordneten den Rücken stärken, um eine Chance für eine hochwasserkonzipierte Brücke zu finden. Die Informationsveranstaltung sei nicht für die Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem für die neuen Kreistagsabgeordneten gedacht, um alle Informationen zusammenzutragen. Die Situation der Menschen im Amt Neuhaus müsse sofort und mit aller Kraft verbessert werden.
KTA Blume führt zum Glaubwürdigkeitsproblem aus, dass ihm dies von einem Teil der Bevölkerung so entgegengespiegelt wurde. Er wendet sich an KTA Köhlbrandt und meint, dass man sich natürlich überlegen müsse, ob und wie viele Mittel man aufbringen könne. Er schließt sich KTA Gros an, dass die Arbeitsgruppe auch über den „Tellerrand Brücke“ schauen müsse.
KTA Wiemann erklärt, dass in dem Antrag der FDP/Die Unabhängigen nichts zum Planfeststellungsverfahren stehe. Es wurde lediglich eine offene Prüfung gefordert. Er könne den Diskussionsbedarf nachvollziehen, die Meinungen könnten unterschiedlicher nicht sein. Es müsse eine fraktionsübergreifende Prüfung stattfinden. Er habe mit Herrn Soest vom Brückenverein gesprochen. Die 10 Mio. Euro als oberen Deckel zu nehmen sei vernünftig, doch es müsse geprüft werden, ob dies der Deckel sein soll.
KTA Gros schlägt vor, den Punkt zu vertagen, damit alle Fraktionen nochmals beraten könne.
KTA Bolmerg kann als neu gewähltes Kreistagsmitglied nicht verstehen, warum die Brücke notwendig ist. Er halte eine Aufklärung nicht für verkehrt und würde sich freuen, wenn die Anträge zurückgezogen werden.
Vors. Dittmers lässt über den Antrag von KTA Gros zur Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen. Der Kreistag spricht sich mehrheitlich gegen eine Vertagung aus.
Er lässt zuerst über den CDU-Änderungsantrag als weiterführenden Antrag abstimmen. Dieser wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Es besteht allgemeiner Konsens, dass damit über die anderen Anträge von SPD-Fraktion und Gruppe FDP/Die Unabhängigen keine Abstimmung mehr erfolgen soll. Die weiteren Änderungsanträge gelten als abgelehnt.
-EKR / 01-
Beschluss:
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich wie folgt beschlossen:
- Der Kreistag richtet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung ein, die den Auftrag erhält, die baulich-technischen sowie die finanziellen Möglichkeiten der Errichtung und Unterhaltung einer hochwassersicheren festen Straßenverkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und den linkselbisch angrenzenden Gebieten des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu prüfen. Die Arbeitsgruppe nimmt dabei auch in den Blick, wie die verkehrliche Anbindung der Gemeinde e Amt Neuhaus kurz- und mittelfristig verbessert werden kann, z.B. für Schülerinnen und Schüler sowie Unternehmen und Berufspendler.
- Die Prüfungen sollen bis zum Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein und in einen Schlussbericht an den Kreistag münden, der u.a. eine Handlungsempfehlung zum Vorgehen in Sachen Elbquerung erhält. Der Abschlussbericht ist spätestens im Frühjahr 2018 vorzulegen.
- Die Kreisverwaltung unterstützt die Arbeitsgruppe bei ihrer Arbeit. Die Arbeitsgruppe kann auf die bereits vorliegenden Unterlagen der Kreisverwaltung und des SBU zugreifen, sie kann selbst aktiv Informationen beschaffen und erforderlichenfalls auch externen Sachverstand hinzuziehen. Im Haushalt 2017 werden die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt.