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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.12.2016    
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/307 Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Beschluss

Beschluss:

Die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die entsprechenden Vorschriften werden ihnen schriftlich ausgehändigt.

 

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