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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.16 (Eingang: 06.06.16); Wohnraummaßnahmen des Jobcenters  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 06.03.2017    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Soweit Sie nicht mit der App arbeiten, sollten Sie die Aktenmappe herunterladen.
2016/155 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.16 (Eingang: 06.06.16);
Wohnraummaßnahmen des Jobcenters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Fahrenwaldt erläutert den vorliegenden Antrag. Die LINKE-Fraktion setze den Schwerpunkt der Kommunalpolitik auf soziale Gerechtigkeit. Das Jobcenter sollte bei der Ermittlung der Mietobergrenzen im Rahmen der Kosten der Unterkunft die durch das niedersächsische Sozialgericht festgelegten Standards anwenden. Deutschland sei ein Rechtsstaat und müsse auch r die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft eintreten. Die Qualität einer Demokratie sei auch daran zu messen, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft umgehe. Eine Ablehnung des Antrags würde bedeuten, dass der Rechtsstaat an der Tür zum Jobcenter aufhöre.

 

KTA Dieckmann-Kirks bezweifelt, dass der Antrag den gewünschten Erfolg bringen werde. Wenn die Miethöchstgrenze heraufgesetzt werde, werden zuerst die Vermieter reagieren und die Mieten dementsprechend erhöhen. Die Folge sei, dass die Menschen dann noch mehr Miete bezahlenssen. Der vorliegende Antrag sei deshalb kontraproduktiv. Der betroffene Personenkreis, bei dem die Wohnungsgröße über der erlaubten Quadratmeterzahl liege, sei sehr klein. Diese Menschen werden nicht auf die Straße gesetzt. Vielmehr werde nach einer Möglichkeit gesucht, wie das Problem gelöst werden könne. Der Antrag werde deshalb abgelehnt.

 

KTA Dziuba-Busch hrt aus, dass das Thema im Sozialausschuss ausführlich diskutiert worden sei. Es sei bekannt, dass die Mieten im Landkreis steigen und es gebe durchaus lle, dass jemand im Jobcenter gesagt bekomme dass die Wohnung zu teuer sei. Die Verwaltung habe Zahlen dazu vorgelegt. Demnach seien nicht viele Menschen davon betroffen. Wenn jedoch wie gefordert generell eine höhere Mietgrenze festgelegt werde, sei das sofort ein Signal an die Vermieter. Es sei der falsche Weg und die Mieten rden sich dadurch für sehr viel mehr Menschen erhöhen alsr den betroffenen Personenkreis. Die CDU spreche sich deshalb dafür aus, r die betroffenen Personen eine geeignete sung zu finden. Das sei bisher auch so gelaufen. Der Antrag werde abgelehnt.

 

KTA Podstawa erwidert, dass nicht auf einmal die Hartz IV Empfänger Schuld daran sein können, dass die Mieten steigen. Vielmehr sei eine seit Jahrzehnten verfehlte Sozialwohnungsbaupolitik der Grund dafür. Vor Jahren seien tausende Sozialwohnungen verkauft worden. Das sei der Grundr die steigenden Mieten. Jjeder Mensch habe das Recht auf eine bezahlbare Wohnung.

 

KTA Plaschka spricht sichr eine Ablehnung des Antrages aus. Der Antrag vermittelt ein falsches Bild an die Öffentlichkeit. Man sei hier nicht von sozialem Elend umgeben. Die Zahlen seien derartig gering, so dass so ein Beschluss nicht erforderlich sei. Die Verwaltung habe dargelegt, dass bislang niemand aus seiner Wohnung ausziehen musste und danach obdachlos gewesen sei. Der Antrag gehe an der Realität vorbei.

 

KTA Krüger macht deutlich, dass es nicht darum gehe die Schuldfrage zu klären, wer die hohen Mieten zu verantworten habe. Vielmehr sei über die Auswirkungen der Wohngeldtabelle gesprochen worden, woran man sich orientiere. Der geforderte 10%-ige Sicherheitsaufschlag werde in der Praxis umgesetzt. Niemand werde aufgefordert seinen Wohnraum zu verlassen, wenn die Miete 10% über der Wohngeldtabelle liege. Hier gehe es nicht um die Schuldfrage, sondern es gehe um bezahlbaren Wohnraum. Der Kreistag sollte kein Signal nach außen geben, dass man die Sätze übersteigen wolle. Deshalb sollte der Antrag abgelehnt werden.

 

- 5 -

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

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