Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 23.01.2017 (Eingang: 23.01.2017); Einführung eines Bildungsgutscheines im Landkreis Lüneburg
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Bothe erläutert den Antrag. Es gehe um eine finanzielle Förderung für Familien mit Kindern. Familien werden heute durch die Kitagebühren und die Lebenshaltungskosten gerade im Wohnbereich massiv belastet. Von diesem Antrag würden vor allem die Kinder profitieren sowie die Vereine und Institutionen, die durch die Mitgliederzuwächse ihre Familienangebote erweitern und verbessern können. Ein Bildungsgutschein sei zudem eine gute Werbung für den Landkreis und könne den Zuzug von Familien fördern. Der Landkreis Lüneburg könne bei der Familienförderung in Niedersachsen zu einem Leuchtturm werden. Die Kostenberechnung des Landkreises von weit über 3 Mio. Euro werde jedoch für ein Schreckgespenst gehalten. Das Vertrauen in die Bürger sollte so weit gehen, dass nur diejenigen den Gutschein in Anspruch nehmen, die ihn auch brauchen. Der Bildungsgutschein werde in der Gemeinde Amelinghausen bereits erfolgreich eingesetzt.
EKR Krumböhmer entgegnet, dass Ablehnung empfohlen werde. Es sprechen viele Gründe gegen den Antrag. Eine generelle Förderung von Familien mit Kindern sei eine Angelegenheit des Bundes. Es gebe das Kindergeld, was entsprechend angepasst werde. Es sei nicht Aufgabe einer Kommune, weitere Gelder aus eigenen Mitteln dort hineinzugeben. Der Landkreis Lüneburg habe es zudem nicht nötig, Bevölkerung aus anderen Bereichen anzulocken. Man sei Zuzugsregion und es sei eine entsprechende Bevölkerungsdynamik vorhanden. Gelder für einen Bildungsgutschein sollten nicht mit dem Gießkannenprinzip ausgegeben werden. Das führe dazu, dass auch Bürgerinnen und Bürger Mittel erhalten, die es aufgrund ihrer finanziellen Situation überhaupt nicht nötig haben. Diese Gelder werden der Verwaltung an anderer Stelle fehlen. Es sei überflüssig, auf diese Art und Weise vorzugehen. Besser wäre es, gezielt die bedürftigen Personen zu fördern.
KTA Schulz-Hendel führt aus, dass die Gemeinde Amelinghausen den Bildungsgutschein aus bestimmten Gründen eingeführt habe. Man wolle eine kinderfreundliche Kommune sein. Es bestehe ein Interesse daran, dass auch junge Familien in den Westkreis ziehen und dort attraktive infrastrukturelle Einrichtungen vorfinden. Es sei nicht Aufgabe des Landkreises, einen Bildungsgutschein einzuführen. Wenn eine Kommune einen Bildungsgutschein haben möchte, müsse sie diesen selbst einführen. Während der Haushaltsberatungen sei deutlich geworden, dass der Landkreis seine Aufgaben im frühkindlichen Bildungsbereich sehr umfänglich wahrnehme und viel Geld an die Kommunen gebe.
KTA Bolmerg trägt vor, dass mit dem frühkindlichen Bildungsangebot zum Teil bereits vor der Geburt angesetzt werde. Mit einer Betreuung durch eine Hebamme bewege man sich in der frühkindlichen Bildung. Im Sozialgesetzbuch stehen Aufgaben, die der Staat für sich erklärt habe und wo sich Kommunen aktiv beteiligen können. Dabei sollte innerhalb einer Kommune ein Schwerpunkt gesetzt werden. Es sei bereits darauf hingewiesen worden, dass von dem vorliegenden Antrag Abstand zu nehmen sei. Denn es werde nicht differenziert, welche Familien in den Genuss eines Bildungsgutscheines kommen sollen. Bei der Erhöhung des Kindergeldes werde ähnlich debattiert. Was nützen 20 Euro für alle, wenn die Bedürftigen nicht wirklich getroffen werden. Vielmehr sollte überlegt werden, wie Kommunen im Sinne einer Netzwerkbildung angemessene Angebote für eine frühkindliche Bildung entwickeln können. Die beteiligten Akteure sollten sich besser vernetzen und abstimmen. Dem Antrag könne nicht zugestimmt werden.
KTA Thiemann stellt dar, dass er zu der Zeit Bürgermeister der Gemeinde Amelinghausen gewesen sei, als man sich dort mit dem Thema beschäftigt habe. Bei der Prüfung, wie Familien mit Kindern entscheidend entlastet werden können, sei der erste Gedanke in Richtung Kindergarten gegangen. Es sei jedoch nicht weitreichend genug, sich nur auf den Kindergarten zu beschränken. Nicht alle Familien schicken ihre Kinder in den Kindergarten und es würden einige Familien ausgegrenzt. Es müsse differenziert werden zwischen einer Gemeinde und einem Landkreis. Für die Gemeinde Amelinghausen sei das Angebot eine freiwillige Leistung gewesen. Der Landkreis sei gar nicht zuständig. Deshalb sollte der Antrag abgelehnt werden.
- 5 -
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen