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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 15.02.2017 (Eingang: 15.02.2017); Gutachten über Asylkosten  

Kreistag
TOP: Ö 25
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 06.03.2017    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Soweit Sie nicht mit der App arbeiten, sollten Sie die Aktenmappe herunterladen.
2017/054 Antrag der AfD-Fraktion vom 15.02.2017 (Eingang: 15.02.2017);
Gutachten über Asylkosten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Bothe erinnert, dass die AfD-Fraktion am 09.12.2016 eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet habe zu den abgelehnten Asylbewerbern. Die Verwaltung habe mitgeteilt, dass zurzeit 342 abgelehnte Asylbewerber im Landkreis Lüneburg leben. Die monatlichen Kosten für abgelehnte Asylbewerber belaufen sich für den Landkreis Lüneburg auf 200.000 Euro. In diesen Betrag sollen auch Kosten wie Krankenhilfe, Betreuung und Unterkunft eingerechnet sein. Für ihn, so KTA Bothe, sei zu erkennen, dass diese Zahlen falsch seien. Dies würde monatliche Gesamtkosten in Höhe von 584,00 Euro pro Person für einen abgelehnten Asylbewerber bedeuten. Auf Nachfrage habe die Verwaltung die Antwort aktualisiert und mitgeteilt, dass Leistungen nur bei 267 Personen nachgeprüft werden können. Woher die anderen 75 Personen ihre Leistungen beziehen sei unbekannt. Und selbst die Kosten für die 267 Personen seien kaum nachvollziehbar. Es werden hier nur monatliche Kosten von 749 Euro pro Person veranschlagt. Eine Zahl, die zu niedrig angesetzt sei. Aus einer Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag von November 2016 haben sich Kosten für die Versorgung eines Flüchtlings in Höhe von 11.800 Euro ergeben, also 983 Euro im Monat. Es entstehe der Eindruck, dass die Kreisverwaltung keinen Überblick über die Ausgaben in diesem Bereich habe. Dies stelle zudem ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da mögliche Doppelidentitäten nicht erkannt werden. Hier sollte mehr Transparenz geschaffen werden, möglichst durch die Arbeit eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Das habe nichts mit Ausgrenzung zu tun, es gehe lediglich um eine transparente Darlegung der Kosten. Die Kreisverwaltung sei verpflichtet, Anfragen korrekt zu beantworten. Es werde um Zustimmung gebeten.

 

EKR Krumböhmer erwidert, dass unterschieden werden müsse zwischen den Aussagen der Verwaltung und dem, was Herr Bothe dort hineininterpretiert habe. Die Anforderungen aus dem vorliegenden Antrag seien nicht zu realisieren. Zum einen gehe es um die Frage, wer ein abgelehnter Asylbewerber sei. Das könne individuell leicht nachvollzogen werden. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Gruppe der abgelehnten Asylbewerber täglich eine andere sei. Die Anzahl werde zu einem bestimmten Stichtag geprüft. Ein großer Teil reise freiwillig aus und 70 Personen seien abgeschoben worden. Die Anzahl der Personen könne zu verschiedenen Zeiten etwa gleich hoch sein, aber die dahinter stehenden Personen seien völlig andere. Bei der Berechnung der genauen Kosten müsste jede Akten einzeln geprüft werden, wann der Tag der Ausreise war und was diese Person vom Landkreis an Geldern erhalten habe. Dazu sste das Ausländeramt sämtliche Akten der betreffenden Personen zur Verfügung stellen. Hinzu kommen weitere Kosten wie beispielsweise Sprachkurse bei der Volkshochschule oder Drittförderungen.

Die Ausgaben aus der eigenen Ausgabestelle werden geschätzt und durch die Personen geteilt, die zu diesem Stichtag da seien. Daraus ergebe sich ein Durchschnitt. Der Durchschnitt werde mit der Personenzahl multipliziert. Das sei nicht der absolut richtige Betrag, aber anders könne man es nicht machen.

 

Ein Wirtschaftsprüfer verursache Kosten von mindestens 200 Euro netto pro Stunde. Dafür könne er sich die Akten der Kreisverwaltung anschauen. Allerdings habe der Prüfer, genauso wie die Verwaltung, keine Einsicht in die Akten von Bund und Land. Aus diesem Grund werde der Weg mit der Durchschnittsrechnung gegangen. Die Frage sei auch, wie der Einsatz der Polizei finanziell zu bewerten sei. Ein Gutachter könne bei diesen Fragen nicht weiterhelfen, da ihm die Informationen und das Datenmaterial nicht zur Verfügung stehen und er auch nur auf die Zahlen der Verwaltung zurückgreifen könne.

 

KTA Plaschka sagt, dass die Verwaltung die Politik in Asylfragen immer zeitnah und verständlich informiert habe. Die AfD-Fraktion beziehe sich immer wieder auf das Thema Asyl. Letztlich handele es sich dabei nur um Populismus. Dadurch werde Fremdenhass geschürt und Ängste in der Bevölkerung untermauert. Der Antrag sei entschieden abzulehnen.

 

KTA Bauschke hält den Antrag für realitätsfremd. Die Verwaltung habe das Verfahren ausführlich dargestellt. Die Anfrage der AfD-Fraktion sei haushaltsrechtlich nicht relevant, da die Gelder von Bund und Land zurückfließen. Es gehe nur um Stimmungsmache und eine populistische Aufbereitung einer Menschengruppe, die im Rahmen der politischen Gesinnung der AfD angegangen werde. Der Kreistag sei nicht der Raum, in dem man sich damit befassen wolle. Der Antrag sei abzulehnen.

 

KTA Gründel führt aus, dass der Antrag bis zum Ende gedacht werden müsse. Wäre die AfD-Fraktion konsequent, müsste sie auch Kosten für andere Personengruppen einfordern wie zum Beispiel Rentner, Schüler oder Hausfrauen. Daran werde deutlich, wie absurd der vorliegende Antrag sei. Die geforderten Zahlen werden dem Landkreis nichts bringen.

 

KTA Subke kritisiert, dass der AfD-Fraktion Stimmungsmache unterstellt werde. So einfach sei die Sache jedoch nicht. In dem Antrag gehe es um zwei grundsätzliche Dinge. Einmal um Transparenz bei den Kosten. Denn nur wenn alle Kosten bekannt seien, haben die Bürger die Möglichkeit einer Meinungsbildung. Geld könne immer nur einmal ausgegeben werden. Vom Bürger gewollte Vorhaben, wie beispielsweise die Elbbrücke, können wegen zu hoher Kosten nicht umgesetzt werden. Das gelte grundsätzlich auch für alle anderen Sachverhalte. Eine Verwaltung müsse wissen, wofür das Geld ausgegeben werde und wie viel Geld ausgegeben werde.

Zudem werden grundlegende demokratische Prinzipien in Frage gestellt. Als Fraktion bzw. Opposition habe man das Recht, Anträge und Anfragen zu stellen. In einer Demokratie müssen Anfragen nicht begründet werden und es gebe keine inhaltlichen Einschränkungen. Es könne nicht sein, dass Zahlen nicht zur Verfügung gestellt werden weil der Aufwand zu hoch sei.

 

Die Bundesregierung habe ähnliche Fragen von Seiten der Linken-Fraktion im Bundestag beantwortet. Dort sei keine Stimmungsmache unterstellt worden. In diesem Sinne werde darum gebeten, die Position noch einmal zu überdenken.

 

EKR Krumböhmer sieht keine Verletzung von Rechten. Die AfD-Fraktion habe das Recht eine Anfrage zu stellen und darauf eine Antwort zu bekommen. Sie habe aber nicht das Recht die Antwort zu bekommen, die sie hören wolle. Die Beantwortung der Anfrage im Bundestag sei bekannt, aber auch diese Zahlen kommen nicht zustande weil einzelne Akten geprüft wurden. Die Zahlen kommen genauso zustande wie in der Kreisverwaltung.

 

- 5 -

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

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