Auszug - Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (im Stand der 1. Aktualisierung vom 07.03.2017)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Herr Ratzeburg trägt vor, dass der Verwaltungsaufwand bei der Erweiterung des Personenkreises nicht unerheblich bliebe. Es gibt u. a. eine Vielzahl an BAföG-Leistungsarten (z. B. Schüler-BAföG, Studenten-BAföG, Meister-BAföG) je nach Schulform mit unterschiedlichsten Berechnungsgrundlagen der Grundbeträge und Zuschüsse für die Miete und für die Krankenversicherung.
Nach umfassender Diskussion wurden zwei Anträge zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Antrag von Herrn Podstawa von der Kreistagsfraktion Die Linke wird abgelehnt:
Der anspruchsberechtigte Personenkreis nach Ziffer 2 des Grundsatzbeschlusses zur Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII aus dem Jahr 2009 wird um die Personengruppe der im BAföG-Höchstbezug stehenden Studentinnen, Schülerinnen und BAB- Empfängerinnen; weiblichen und männlichen Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder Wohngeld/Kinderzuschlag (analog der Anspruchsberechtigung auf das Bildungs- und Teilhabepaket, jedoch unabhängig von Alter und Ausbildungsstatus); Asylbewerberinnen sowie männlichen Personen der anspruchsberechtigten Personen nach Ziffer 2 Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der Vasektomie erweitert.
In der Ziffer 3 des Grundsatzbeschlusses wird der Unterpunkt „Kupferspirale“ um die Hilfsmittel „Kupferkette und Kupferball“ ergänzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Beschluss:
Der Antrag von Frau Rogge von der Kreistagsfraktion der SPD wurde genehmigt:
Der anspruchsberechtigte Personenkreis nach Ziffer 2 des Grundsatzbeschlusses zur Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln für Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII aus dem Jahr 2009 wird um die Personengruppe der Asylbewerberinnen sowie männlichen Personen der anspruchsberechtigten Personen nach Ziffer 2 des Grundsatzbeschlusses hinsichtlich der Vasektomie erweitert.
In der Ziffer 3 des Grundsatzbeschlusses wird der Unterpunkt „Kupferspirale“ um die Hilfsmittel „Kupferkette und Kupferball“ ergänzt.
Abstimmungsergebnis: 1:10