Auszug - Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2017 bis 2023
Beschluss:
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 – 2023 wird in der vorgelegten Form genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein Ausbaubedarf besteht, Gespräche über die Umsetzungsplanung zu führen.