Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
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Wortprotokoll Beschluss |
TOP 8.1 Fassadensanierung BBS – Vorlage 2004/037
KAR Beyer nimmt Bezug auf die Eilentscheidung vom 01.09.2004, die dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2004 unter TOP-Nr. 5.4 nachträglich zur Kenntnis gegeben worden ist und berichtet über die weitere Entwicklung.
Am Trakt 1 gehen die Bauarbeiten zügig und in guter handwerklicher Qualität termingerecht voran. Alle den Schulbetrieb störenden Bauarbeiten werden einvernehmlich mit der Schulleitung in den Pausenzeiten und Nachmittagsstunden ausgeführt.
Der Baubeginn am Trakt 4 verzögert sich und ist nach Auskunft der beauftragten Firma erst Mitte November möglich. Eigentlich sollten dort die Arbeiten mit zusätzlichem Personal und zusätzlicher Baustelleneinrichtung (Kran) bereits aufgenommen sein. Die vorgesehene Kolonne wird aber erst verspätet auf einer Großbaustelle in Hamburg fertig. Die Firma hat angeboten, die Arbeiten an einen Subunternehmer abzugeben. Da die Gebäudewirtschaft handwerklich mit der Firma zufrieden ist, wurde der Gedanke an eine Vertragskündigung oder an einen Subunternehmereinsatz verworfen.
Mit der Firma wurde jetzt folgende Vereinbarung getroffen:
Die Gebäudewirtschaft ist einvernehmlich mit der Schulleitung damit einverstanden, dass die Arbeiten am Trakt 4 verspätet beginnen. Der Trakt 4 ist zwischenzeitlich eingerüstet. Die Gebäudewirtschaft trägt die Gerüst-Vorhaltekosten nur für die laut Terminplan vertraglich vorgesehene Dauer. Bei allen darüber hinaus gehenden Zeiten (einschließlich Schlechtwetterzeiten) trägt die Firma die Vorhaltekosten.
Somit ergibt sich zwar eine mit der Schule abgestimmte Bauverzögerung – aber keine sich daraus ergebenden Mehrkosten.
TOP 8.2 Brandschutzmaßnahmen Kreishaus
KOAR Maul berichtet über die jetzt begonnene Fortsetzung der Brandschutzmaßnahmen in den Fluren und Büroräumen im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss des Haupthauses (Altbau). Neben den eigentlichen Brandabschnittsbildungen wird die vorhandene, veraltete Elektroinstallation (Lampen und Leitungen, einschließlich EDV-Verkabelung, Telefon und Brandmeldeanlage) erneuert.
Parallel dazu wird die im Zuge der Brandschutzarbeiten freigelegte Holzkonstruktion durch einen Sachverständigen für Holz- und Bautenschutz begutachtet und auf Schädlingsbefall hin untersucht. Dabei wurde jetzt im Deckenbereich einer Zimmerecke ein Holzschädling (Pilz/Schwamm) entdeckt. Zur genaueren Bestimmung und Einstufung der Gefährdung des Schädlings wurden mehrere Proben für eine Laboruntersuchung entnommen. Die weiteren Maßnahmen sind stark vom Untersuchungsergebnis und der tatsächlichen Ausbreitung des Schädlings abhängig.
Laut Gutachter besteht die Gefahr, dass durch den Schädling (Pilz/Schwamm) unter Umständen größere Bereiche der Holzkonstruktion (Deckenbalken, Deckenschalungen, Dielungen, Teile des Dachstuhls) befallen sind. In diesem Fall wären weitergehende Sanierungsarbeiten an der Holzkonstruktion aber auch Teilerneuerungen von Mauerwerksflächen (Abriss und Neuaufbau) erforderlich.
Die weiterführenden Bauarbeiten sind bis zur Klärung und Endbehandlung der vom Schädling befallenen Bereiche ausgesetzt. Mit den näheren örtlichen Untersuchungen, einschließlich zugehöriger Abbrucharbeiten, wird ab dem 01.11. begonnen.
Das Ende der Arbeiten und die tatsächlich entstehenden Kosten können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden.
Beschluss: