Auszug - Anfrage von Martin Gödecke gem. Geschäftsordnung § 17 Nr. 2 ( Fraktion Die Unabhängigen) vom 02.06.2017 (Eingang 02.06.2017); zu den Rückschnittmaßnahmen an der Elbe.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Antwort auf die von KTA Martin Gödecke (Unabhängige- Fraktion) zum Thema Rückschnittmaßnahmen an der Elbe
In den vergangenen Jahren wurden diverse Rückschnittmaßnahmen entlang der Elbe durchgeführt. Da es sich um naturschutzfachlich wertvolle und daher geschützte Bereiche handelt, muss entsprechend sensibel mit Rückschnittmaßnahmen umgegangen werden. Besonderem Schutz unterliegen die Flächen, die den sogenannten. prioritären Lebensraumtypen (LRT) zuzuordnen sind. Beim Rückschnitt ist in der Regel der Weichholzauenwald (91E0), Typ Silberweidenauwald, teilweise auch Hartholzauenwald betroffen. Da auf Flächen, auf denen sich kein LRT befindet bereits in den Jahren zuvor zurück geschnitten wurde, würden weitere Rückschnittmaßnahmen zwangsläufig in diesen geschützten Bereichen stattfinden. Eingriffe sind dort nur zulässig, wenn dies aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und zumutbar Alternativen nicht bestehen. Grundlage für die Beurteilung ist u.a. die Berechnung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) mit dem 2-D-Modell (BfG-Bericht 1848 - im Internet verfügbar). Untersucht wurden 54 von Fachleuten im Arbeitskreis Elbe identifizierten Rückschnittmaßnahmen an der unteren Mittelelbe. Die Berechnungen ergaben, dass sich durch diese Maßnahmen Wasserspiegelreduzierungen ergäben, die lokal maximal 7 cm betragen. Die sieben Maßnahmen, die den größten Effekt erbringen, wurden als sogenannte vorgezogene Rückschnittmaßnahmen nach entsprechender Anzeige bei der EU-Kommission durchgeführt. Alle übrigen Maßnahmen hätten nach dem BfG-Bericht so geringe Wirkung, dass von der Umsetzung z.Zt. abgesehen wurde. Hinzu kommt, dass für Rückschnitte in prioritären Lebensräumen Kohärenzmaßnahmen (Ersatzpflanzungen) erforderlich sind. Je nach Qualität des verloren gegangenen Lebensraumes kann der Umfang der Kohärenzmaßnahme ein Vielfaches der Rückschnittfläche ausmachen. Dies verursacht nicht nur Kosten, sondern es ist auch schwierig, geeignete Flächen zu finden, auf denen sich genau der gleiche LRT entwickeln könnte. Dies ist nur an wenigen Nebenflüssen und ansonsten andernorts im Elbvorland der Fall. Auch aus diesem Grund muss zurückhaltend mit dem Rückschnitt umgegangen werden.
Die 2-D-Modellierung mit der Darstellung der Fließgeschwindigkeiten zeigt u.a., dass die bestehenden Engstellen entlang der Elbe zu einem Anstieg des Wasserspiegels führen. So ist in Höhe Barförde/Horst-Lauenburg beispielhaft zwischen den Deichen auf beiden Elbseiten nur ein Abflussquerschnitt von 390 m vorhanden, während anderenorts über 1 km vorhanden ist. 25 Engstellen wurden im Projektgebiet (Wittenberge bis Geesthacht) identifiziert und werden nun von der BfG näher untersucht. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Für die bestehenden Engstellen müssen Lösungen gefunden werden, um den Wasserabfluss zu verbessern. Hierzu kann dann auch an diesen Stellen weiterer Rückschnitt gehören. Dort wo ein breiter Querschnitt mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten besteht, hat Rückschnitt hingegen kaum eine Auswirkung.
Die Flächen, die zurück geschnitten wurden, werden im sog. integrierten Auenpflegemanagement einer dauerhaften Nachsorge zugeführt. Dieses läuft bei der Biosphärenreservatsverwaltung. Unter anderem mit Deichverbänden, Kommunen, Wasserbehörden, Bewritschaftern und Landwirtschaftskammer wird für jede Fläche nach einer optimalen Lösung gesucht, um diese dauerhaft frei zu halten. Dieses Management hat im vergangenen Jahr begonnen. Davor fand keine Nachsorge statt.