Auszug - Anfrage der FDP/DIE Unabhängigen vom 30.05.2017 ( Eingang 02.06.2017) zur Inklusion in Schulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Fragen der FDP/Unabhängigen Gruppe werden wie folgt beantwortet:
Wie viele Schüler werden in welchen Regelschulen als Inklusionsschüler beschult?
Antwort:
An den Grundschulen werden insgesamt 166 Inklusionsschüler beschult.
In allen kreiseigenen Schulen werden insgesamt 243 Inklusionsschüler beschult.
Hinzu kommen die Zahlen der Hansestadt, die uns nicht vorliegen.
Wie hoch waren die notwendigen Investitionskosten in diesen Schulen?
Antwort:
Seit Einführung der inklusiven Schule im Jahr 2012 sind für die Ausstattung der kreiseigenen Schulen rund 1,8 Mio. Euro investiert worden. Für das laufende Jahr sind weitere 200.000 Euro vorgesehen. Ab 2018 beträgt der jährliche Finanzplanungsansatz wieder 500.000 Euro.
2014 wurde der Gesamtinvestitionsbedarf für die vollständige inklusive Ertüchtigung aller kreiseigenen Schulen auf rund 13 Mio. Euro geschätzt.
Wie viele Förderstunden in der Woche und Lehrkräfte sind notwendig?
Antwort:
Diese Frage kann nicht vom Landkreis Lüneburg beantwortet werden. Zuständig ist die Landesschulbehörde. Uns liegen dazu keine Zahlen vor.
Wie viele Schulbegleitungen wurden mit welcher Qualifikation im Landkreis eingestellt?
Antwort:
Zuständig ist die Landesschulbehörde. Uns liegen keine Zahlen vor.
Wie haben sich die Schülerzahlen in den Förderschulen entwickelt.
Antwort:
Im Schuljahr 2011/2012 waren es 375 Schülerinnen und Schüler
2016/2017 sind es 291 Schülerinnen und Schüler
Wie ist die weitere Entwicklung der Förderschulen geplant (Bestandsschutz)?
Welche Nachnutzung für frei werdende Gebäude ist geplant?
Antwort:
Die „Schule am Knieberg“ wird als Förderschule erhalten bleiben. Die kreiseigene Förderschule an der Schaperdrift wird nach aktuellem Sachstand auslaufen und die freiwerdenden Gebäude werden dem Gymnasium Oedeme zugeschlagen.
Für die „Kurt-Löwenstein-Schule“ in Bleckede ist noch keine endgültige Entscheidung über eine Schließung getroffen worden.
Wie werden die Eltern behinderter Kinder bezüglich der bestmöglichen Beschulung beraten? Gibt es eine unabhängige Beratung zur Frage, welche Schule den individuellen Förderansprüchen bestmöglich entspricht?
Antwort:
Die Aufgabe der Beratung der Eltern liegt bei den Schulen und der Landesschulbehörde.
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