Auszug - Mündliche Anfragen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Köhlbrandt hat die Geschäftsordnung durchgelesen und er hat in § 17 (3) nicht gefunden, dass die Kreistagsabgeordneten über alle möglichen Sachen mündliche Fragen stellen können. Er habe immer nur etwas von schriftlichen Anfragen gelesen.
FDL Ruth antwortet, dass der TOP in der Tagesordnung mit § 17 (3) angegeben ist. Tatsächlich muss es aber § 17 (5) lauten.
Jeder KTA kann nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen zu wichtigen aktuellen Angelegenheiten Anfragen an den Landrat richten. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes darf die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
-01-