Auszug - Besetzung von Schulleitungsstellen der kreiseigene Schulen – Benennung eines Vertreters bzw. einer Vertreterin des Schulträgers für die Auswahlkommission
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FBL 5 berichtet, dass es keinen grundsätzlichen Beschluss gibt, wer den Schulträger bei der Auswahl von Schulleiter*innen-Stellen vertritt. Bisher gab es die inoffizielle Regelung, dass der Vorsitzende des Schulausschusses und stellvertretend die Fachdienstleitung diese Aufgabe wahrnimmt.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass diese Regelung weiterhin beibehalten wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig