Auszug - Überplanmäßige Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung aus Bauunterhaltungsmitteln für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KVOR Beyer erläutert den Rechtsrahmen sowie Sinn und Zwecke der Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung unterlassener Instandhaltungen an Schulgebäuden des Landkreises Lüneburg und beantwortet Fragen dazu. Auf die Vorlage und die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen. Die Überplanmäßige Ausgabe ist zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2017 gewährleistet.
Nach kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss der Vorlage einstimmig zu.
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung unterlassener Instandhaltungen an Schulgebäuden des Landkreises Lüneburg, gem. § 45 Abs. 1, Nr. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)) in Höhe von 4.000.000 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig -