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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Überplanmäßige Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung aus Bauunterhaltungsmitteln für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung.  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.01.2018    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2018/007 Überplanmäßige Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung aus Bauunterhaltungsmitteln für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Müller, Henrick
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KVOR Beyer erläutert den Rechtsrahmen sowie Sinn und Zwecke der Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung unterlassener Instandhaltungen an Schulgebäuden des Landkreises Lüneburg und beantwortet Fragen dazu. Auf die Vorlage und die dem Protokoll beigefügten Auszüge seiner Präsentation wird Bezug genommen. Die Überplanmäßige Ausgabe ist zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2017 gewährleistet.

 

Nach kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss der Vorlage einstimmig zu.

 

Beschluss:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bildung einer Rückstellung für die Beseitigung unterlassener Instandhaltungen an Schulgebäuden des Landkreises neburg, gem. § 45 Abs. 1, Nr. 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)) in Höhe von 4.000.000 wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

 

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