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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats/Betriebsleiters über wichtige Angelegenheiten  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.01.2018    
Zeit: 15:00 - 15:40 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
 
Wortprotokoll

BL Seegers stellt den aktuellen Stand zum Neubau des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck dar. Nachdem seitens der Gemeinde Scharnebeck die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des Bebauungsplans geschaffen worden seien und damit die letzte aufschiebende Bedingung des Grundstückskaufvertrages erfüllt worden sei, habe man den Kaufvertrag im Dezember 2017 abwickeln können.

Man befinde sich nunmehr in der Vorplanung. Hierzu hätten bereits 2 Planungsgespräche mit dem verantwortlichen Architekten, Herrn Ralf Horn aus Adendorf sowie den jeweiligen Fachplanern stattgefunden. Ziel sei es, die Vorplanung möglichst zügig voranzutreiben, um dann die erforderliche Baugenehmigung beantragen zu können.

Um die Mitglieder des Betriebsausschusses über den weiteren Verfahrensablauf auf dem Laufenden zu halten, schlage er vor, nach Beendigung der Vorplanung gemeinsam mit Herrn Horn entsprechend die Ergebnisse zu präsentieren und im Rahmen einer Ortsbesichtignung den zukünftigen Standort vorzustellen.

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Mitglieder dafür augesprochen hätten, die im letzten Jahr ausgefallene Kreisbereisung in diesem Jahr nachzuholen, könne man die Ortsbesichtigung in Scharnebeck damit verbinden. Hierfür könne der Termin der nächsten Sitzung am 05.06.2018 dienen oder aber es müsste noch ein kurzfristiger Termin, je nach Fortschritt der Vorplanungen, anberaumt werden. Die Sitzung am 05.06.2018nnte dann gfls. entfallen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für diese Vorgehensweise aus. Der bereits fixe Sitzungstermin am 05.06.2018 solle hierfür zunächst vorgesehen werden. Ein zusätzlicher, zeitnaher Termin müsste im Bedarfsfall festgelegt werden.

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